Schriftenwcchscl zwischen Prcusic» und Sachsen.
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„Da der König von Preußen das Schicksal hiesigen Landes blosVon der Erklärung des Kaiserlichen Hofes wegen Glatz abhängendmachen will, so kann des Königs, meines Herrn Vaters Majestätdadurch Von dem Kaiserlichen Hofe eine reello Freundschafts-Probeerzeiget werden, wenn letzterer seine Erklärung wegen Glatz theilsnicht verzögert, theils nicht anders als unter der Bedingung, wennder König Von Preußen sich hinwiederum in Ansehung diesseitigervemrrnclos annehmlich erklären würde, hinausgiebt. Wenn sonstder Kaiserin-Königin Majestät Glatz dem Frieden aufznopfernwillens sind, so kostet Ihnen dergleichen Bedingung nichts mehr;dem diesseitigen InterssLö hingegen kann sie wirklichen Nutzenschaffen, wenn der König Von Preußen flehet, daß, um zu seinemHauptzweck zu gelangen, er der Billigkeit wenigstens einigermaßenstatt geben müßte."
In der Konferenz vorn 11. Januar überreichte Herr vonHcrtzbcrg die preußische Antwort auf den sächsischen Friedenü-entwurf').
Zum Art. I. wird die Verzichtlcistnng Sachsens ans jede ArtVon Entschädigung Verlangt.
Zum Art. II. wird der Termin des 1. Januar als Endpunktder Kontributionen Verworfen und der Tag der Ratification desFriedensvertrags oder der Präliminar-Artikel als solcher hingestellt.Zugleich reservirt sich Preußen alle Wechsel und sonstigen Zahlungs-Versprechen, welche Von sächsischen Untcrthanen ausgestellt worden.. Im Art. III. Verspricht der König, im Zeitraum Von dreiWochen nach Auswechslung des FriedcnSvertrags das Land Vonallen Truppen zu räumen. Früher sei dies nicht möglich, weilin den preußischen Provinzen keine Magazine Vorhanden.
Zum Art. IV. wird die Bemerkung gemacht, daß es ganzunmöglich sei, die verlangten Truppen zurückzngeben, weil dieselben
) Beilage i?.