Schrlftenwcchsel zwischen Preußen und Sachsen.
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überreicht'); die Forderungen seines Königs nnd Herrn in demHandschreiben vom 16. December 1762 2 ) hatte er so gewissenhaftdabei beobachtet, wie ihm diese" nach seiner Kenntnis; der augen-blicklichen Lage und der Gesinnung des Königs von Preußen nurirgend erreichbar geschienen hatten. Daß er sich in letzterer Hin-sicht wesentlich getäuscht hatte und in den gewöhnlichen Fehlerlebhafter Naturen verfallen war, welche das heiß Ersehnte auchfür leicht erreichbar halten, sollte er nur zu bald erfahren.
Der Artikel 1 enthält die gewöhnlichen Versicherungen vonWiederherstellung der völligen Freundschaft mit Hinznfügung einerallgemeinen Amnestie.
Im Artikel 2 ist der Punkt wegen Einstellung der Feindselig-keiten und Contribntionen sehr vollständig enthalten; dabei zu-gleich wieder der 1. Januar als tsriniuus n csnc> in Vorschlaggebracht, und schließlich die Cassation und Rückgabe der anpreußische llnterthanen aus Veranlassung der Kriegsfordcrungenausgestellten Verschreibungen verlangt.
Art. 3 bezieht sich auf die 'Räumung Sachsens und bezeichneteine Frist von 10 Tagen nach der Ratification, binnen welcherdieselbe ausgeführt sein könnte.
Art. 4 bedingt die Rückgabe aller Kriegsgefangenen, Effectenund Schriften, in dem Umfange, welchen man erwarten zu könnenglaubte. Auch der Geißeln nnd Schuldner ist gedacht, weil Mit-glieder verschiedener Kreisstände als solche in preußischen Festungendetinirt wurden.
Art. 5 spricht die Erwartung aus, es werde für den Verlustder sechsjährigen Steuern und übrigen Einnahmen eine Ent-schädigung gewährt werden 3).
>) Beilage N.
2 ) Siehe oben S. 29.
3 ) Man muß Herrn von Fritsch die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daßer in seinem Berichte vom 2. Januar die Zwecklosigkeit dieser Bedingung vor-