Schriftenwechsel zwischen Preußen und Sachsen.
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über die Auslegung jenes 1. Artikels eine Erläuterung gewünschthatte, die er dem Könige verlegen könne. Hertzbcrg wellte unterdem öeregten Ausdruck nur die einfache Räumung Sachsens ver-standen haben, während Fritsch behauptete, daß derselbe vernehm-lich In prompte Suspension ck'exeoution, l'evneuntion et lnrestitution in sich fasse.
Diese Note') ward am 4. Januar überreicht; sie enthältfelgende drei Punkte:
1. Der österreichische Bevollmächtigte wird aufgeferdert, dar-auf zu bestehen, daß die Feindseligkeiten sofort ohne weitern Auf-schub eingestellt werden, — daß als Termin der Beendigung jederArt voll Kricgsleistungen der 1. Januar 1763 bestimmt werde, —daß die Räumung des Landes gleichzeitig mit denjenigen Rück-erstattungen erfolge, welche der König von Preußen von derKaiserin-Königin zu erwarten habe, — lind daß man sich über dieMaßregeln einige, welche geeignet seien, dem Könige von Poleneine Entschädigung für die immensen Verluste während des gegen-wärtigen Kriegs zu gewähren.
2. Daß durch die Erwähnung der Snceession in den Herzog-thümern Jülich und Berg die Kaiserin-Königin kein Präjudiz habeaussprechen können gegen die unleugbaren Ansprüche des HausesSachsen, welche ans den Belehnungen so vieler Kaiser und auffeierlichen Versprechungen des Hauses Oesterreich beruheten; manmüsse deshalb daraus dringen, daß dieser den gegenwärtigen Unter-handlungen völlig fremde Gegenstand gänzlich beseitigt werde.
3. Die Schifffahrt ans der Elbe, von der gleichfalls in demUroois gesprochen werde, könne nie der Gegenstand einer unmittel-baren Ucbereinkunft zwischen der Kaiserin-Königin und dem Königvon Preußen werden, und sei daher gleichfalls aus den gegen-wärtigen Verhandlungen auszuscheiden.
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