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Schriftenwechsel zwischen Preußen und Oesterreich.
ersterer dagegen unverändert beibehalten werden solle, daraus werdeschlechterdings und niemals etwas werden.
Es mag hier gleich angeführt werden, daß am folgenden TageCollenbach sich mit der Frage an Hcrtzberg wandte: ob er glaube,daß der König den Abschluß des Friedens von diesem Artikel als einerconditio sino rinn non abhängig machen werde. Hertzberg erwiederte,der Artikel sei ihm als ein sehr wesentlicher vorgeschrieben worden,und er sei in keiner Weise instruirt, davon abgehen zu dürfen;die Frage berechtige ihn jedoch zu der Gegenfrage, ob denn derWiener Hof eine conditio sine Hurr non aus der Ccssion derGrafschaft Glatz machen werde? Collenbach entgegnete, das werdesich binnen weniger Tage ausklären; doch gesetzt den Fall, daßsein Hof in der Glatzer Frage nachgebe, wäre es ihm sehr lieb,im Voraus zu wissen, ob der König dann ein Gleiches in Betreffdes Artikels über den Handel thun werde? Hertzberg suchte einedirecte Beantwortung dieser Frage zu umgehen, indem er ver-sicherte: zu der Zeit, wo die schlüssige Antwort des Wiener Hofesüber den Glatzer Artikel eintreffen werde, wolle er versuchen, einesolche über den Handelsartikel zu erhalten; doch hoffe er nochimmer, daß man österreichischerseits diesen Artikel als völligconform mit den dortigen Interessen zuletzt noch annehmen werde >).
Bei dem 9. und 10. Punkt beantragte Collenbach, daß wegender Kaiscrwahl und der modenesischen Expectanz Separatartikelangefertigt werden möchten, womit Hertzberg sich einverstandenerklärte.
Da der 11. Punkt ausgefallen war, hatte man nur nochüber den 12. zu verhandeln, der im Allgemeinen die österreichischenPropositionen billigte, jedoch hinsichtlich des Verzichtes auf dieContributionsrückstände erklärte, daß darunter die Wechsel nichteinbegriffen seien, die für aufcrlegte Kontributionen ausgestellt
0 Bericht von Hertzberg vom 25. Januar 1763.