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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
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Schristenwcchftl zwischen Preußen und Oesterreich.

welcher ebendaselbst zu Gunsten der katholischen Religion festgestelltworden war, nach sich ziehe, — was Jener nicht leugnen konnte >).

Zu irgend einer Erklärung in Betreff der Restitution vonGlatz und Cleve war der österreichische Gesandte nicht zu bewegen,obgleich Hcrtzberg zu wiederholten Malen dahin sich äußerte: „aufdiese Erklärung komme alles an; sei diese erfolgt, dann wäre dieNegociation in einem Tage aus"?).' Der geistreiche Mann wußtewohl, mit wem er zu thun hatte, und daß seine Pression, dieim directen Widerspruch mit seiner Instructionstand, keine andere Folge nach sich ziehen werde, als die, dieVerschleppung der Verhandlungen dem Wiener Cabinet aufzn-bürden. Denn der Gesandte war im Grunde nichts weiter alsder Vermittler der Korrespondenz mit Wien, und vollständig un-fähig, über den Wortlaut seiner Instruction hinanszngehen. Undda nun seit der Einsendung der preußischen Antwort und bisznm Eintreffen der Replik, welche am 17. Januar mitgetheiltward, sich gar nichts thun ließ, was der Negociation irgend för-derlich hätte sein können, so benutzte er die dadurch veranlaßt«Muße, mit großem Nachdruck auf verschiedene Nebenpnnkte zurück-znkomnien, die man nach den Erklärungen in der ersten Konferenzfüglich als abgemacht hätte betrachten können.

Der erste dieser Punkte betraf die Natur der Verhandlungselbst. Collenbach behauptete, es sei rathsam, auf Präliminarienzn unterhandeln, damit durch andere, in dem Dcfinitiv-Tractatzu erörternde Punkte die Aufhebung der Feindseligkeiten und Con-tributioncn nicht hinausgeschoben werde. Hertzberg trug dagegenans Beschleunigung der Hauptsache an, da, sobald diese in Nichtig-keit gekommen, die Fassung aller zu dem Desinitiv-Tractat gehöri-gen Artikel keinen Aufenthalt verursachen würde, — wohingegen

') Bericht Hertzbergs vom 5. Januar 1763.Bericht von Fritsch vom 8. Januar 1763.