146
II. 2.
befolgt. Ja selbst da, wo die Arbeiter völlig gesetzlich ihrenEinfluss geltend machen konnten, wie bei der Wahl der Ge-werberichter, haben sie es nicht getlmn, und als sie es einmalin grösserer Anzahl versuchten, vermochten sie gegen dieKoalition der Kaufleute und Werkmeister doch nur einen ein-zigen Weber durchzubringen; bei dem Mangel an Diäten wür-den sich ohnehin wenig Arbeiter zu solchen Ehrenämtern ver-stehen. Die rheinischen Fabrikanten stellen nicht ohne Grundihre Gewerbegerichte als Musterinstitute dar.
So erscheinen die IVeher als eine zusammenhangslose, aufdas Land weithin zerstreute Menge ohne Widerstandsfähigkeitgegen die Konjunktur und deren Wirkungen. Wie ein Natur-process spielt diese sich ab, ungestört durch die betheiligtenMenschen, ohne Schranken an ihrem bewussten Willen zu fin-den. Ist überhaupt Aussicht vorhanden, dass die ohnmächtigenEinzelwillen sich zu einem mächtigen Vereine zusammenfindenwerden? Die bisherigen Erfahrungen beweisen es klärlich,dass auf Jahrzehnte hinaus solches höchst unwahrscheinlich ist.'Warum soll so lange das Nothwendige ungethan bleiben? DieWeber selbst können sich nicht Organismen, darum nehmeder Staat die Sache in die Hand. Die Regierung, die dochsonst so erfindungsreich in mittelbaren Beeinflussungen ist,sollte alle selbständigen Meister veranlassen, im Xothfalle so-gar zwingen, einem Gewerkvereine beizutreten, welcher in allenbedeutenden Weberorten seine Filialen, seine Centralleitungaber in einem von den Zweigvereinen gewählten Ausschüsse inCrefeld hätte. Damit wäre sofort eine machtvolle Repräsentationfür das Gewerbegericht, die Gewerbekammer und das Einigungs-amt geschaffen; daran schlösse sich das gesammte Kassenwesen,welches heute völlig brach liegt, die Beihülfe zur Verhütungvon Seidendiebstählen, zur Verhütung des Kontraktbruchs derGenossen, das Lehrlingswesen und die Beisteuer zur Webe-schule; vor allem aber hätte der Verein als Hauptfunktionen:die gemeinsame Lohnregulirung und die Verhinderung einerübermässigen Ausdehnung der Produktion, indem bei hoch-gehender Konjunktur Leute abgehalten würden, als selbständigeWebermeister sich zu etabliren, welche gewissen Formalitätennicht genügt hätten.
Der letzte Punkt ist offenbar der schwierigste in derganzen Frage, denn es würde entweder eine obligatorischeMeisterprüfung oder wenigstens eine gewisse Zeitdauer desGewerbebetriebes vor der selbständigen Etablirung gefordertwerden müssen. Doch erscheint solches gar nicht undurch-führbar. Da der Centralverband in eine Reihe von Orts-verbänden zerfiele, so könnte für einen jeden derselben, je nachdem vorherrschenden Artikel, ein verschiedenes Mass vonFertigkeiten verlangt werden. Im Kreise Erkelenz z. B.würde beim einfachen Sammetweber der Nachweis genügen,