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II. 2.
Werkzeuge zu halten; sie vereinigen dann damit auch einWaarenlager von Yictualien und Ellenwaaren. Be reits am1. März 1708 hatte der Aachener Bath den KaufleiiTerTver-Ijofen. ilire Ärbei'tsleute und Tagelöhner mit Waaren zu be-zahlen; dieses Verbot war aber seit der französischen Herr-schaft fortgefallen. Ebenso verbreitet war das Trucksystemauf entlegenen Fabrikanlagen, Gruben und Hütten, wo es inländlicher Einsamkeit anfangs keine Krämer und Schenkwirthegegeben oder wo dieselben wucherische Preise genommen hatten.Da eröffneten manchmal die Unternehmer, anfangs oft in derwohlmeinendsten Absicht, ein offenes Ladengeschäft, verfielenaber bald in den gleichen AVucher. Gewöhnlich waren es abernicht die grossen Fabrikanten, welche sich mit so kleinlichemNebenerwerb befassten, sondern vielmehr die Werkmeister undKassirer, welche ihre Vorgesetzte Stellung dazu missbrauchten,die Arbeiter zur Entnahme von Waaren zu zwingen , welchediese dann zu Spottpreisen wieder veräussern mussten.
Es war ein braver Vikar, welcher zuerst im Jahre 1822das Waarenzahlen im Kohlenrevier bei Kohlscheid geisselte,das damals mit den ausgesuchtesten Gewinn- und Zwangs-methoden betrieben wurde. Auch in Aachen wurden im Jahre1830 dringende Klagen laut, welcHeiTerst durch die Verordnungvom 9. Februar 1849 Bechnung getragen wurde. Jedoch hattedas Verbot des Waarenzahlens noch nicht ein Aufhören des-selben zur Folge; vielmehr liefen aus allen GrubenbezirkenKlagen von Kaufleuten und Schenkwirthen darüber ein, dassdie Grubenbeamten ihren Kleinhandel fortsetzten; ähnlich wares in den Gegenden der Eisen- und Tuchindustrie, endlich auchin entlegenen Ortschaften, so z. B. in Malmedy. Nur deneifrigen Bemühungen des Fabrikinspectors war es zu danken,dass im Jahre 1858 mehrere Yerurtheilungen stattfanden undeine Besserung erzielt wurde. Heute dürfte das TruckweSenseitens der Fabrikanten wohl kaum mehr Vorkommen; wohlaber klagen die Arbeiter in Aachen ganz allgemein darüber,dass die Werkmeister auf den eignen öden fremden Namenoffene Läden halten oder Schankwirthschaft betreiben und durchihre Autorität die Arbeiter veranlassen, ihren Bedarf bei ihnenzu entnehmen. Eine Wiederherstellung des Gesetzes vom10. November 1846, welches Fabrikanten wie deren Gehülfen denSchankbetrieb untersagte, scheint mir äusserst wünschenswerth.
Durch die Unterdrückung des Waarenzahlens gerieth derArbeiter häufig aus dem Hegen in die Traufe; die Krämerwaren es nun, welche ihn in Schulden zu verstricken suchtenund ihm dann jede Waarenqualität zu jeglichem Preise auf-drangen. ln Stolberg z. B. werden die Arbeiter in dieserWeise ausgebeutet, und fragt man einen Hüttendirector, warumnicht Konsumvereine ins Leben gerufen werden, so heisst es:Kartoffeln kaufen wir selbst massenweise im Herbste ein und