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einigen Leispielen zu erläutern (S. 28): Lexikon und Wörterbuch seien dadurchverschieden, daß das letztere blos sprachliche, das erstere auch sachliche Auskunftbiete. „Lin Rechtswörterbuch erklärt die juristischen Aunstwörter, ein Rechts-lexikon ist eine Enc'sclopädie der Rechtswissenschaften in alphabetischer Mrdnuug."Aber ein griechisches oder lateinisches Lexikon bezeichnet allgemein nicht eineEnc^clopädie der Altertumswissenschaft, sondern ein einfaches Wörterbuch. JaRümelin gebraucht das Wort selbst in diesem Sinne, wenn er S. HO von demGrinnn'schen „Lexikon" spricht — während dieses in Wirklichkeit „DeutschesWörterbuch" heißt. Er fährt fort: „Das alte Bocabulariun: ist verschollen,der oder das Dictionnaire beschränkt sich aus die Areise und Erinneruugeu derTöchterpensionate." Aber in den Schulen giebt es Rocabularien nach wie vor,und sehr tüchtige französische Wörterbücher, die nicht nur in Ulädchenschulen ge-braucht werden, führen noch jetzt den Rainen Dictionnaire. Wir haben alsofür Wörterbuch im Deutschen die Fremdwörter Lexikon, Bocabulariun:, Diction-naire, dazu kommt noch Glossar, so daß wir neben einem guten deutschenWorte nicht weniger als H Fremdwörter haben. Zwischen Dichter und Poetmacht Rümelin folgenden Unterschied: „Die großen Dichter heißen nicht Poetenund die kleinen nicht Dichter (S. 28)." Auch hier muß man kopfschüttelndfragen: Zst das wahr? nennen wir wirklich den zahlreichen dichterischen Rach-wuchs unserer Zeit „Poeten?" Sprechen wir von den „Poeten des jungenDeutschlands?" von „Romanpoeten" unserer Tage, unter denen sich doch viel„kleine Uleister" finden? „Poet" ist ein veraltetes Fremdwort, das früher indemselben Sinne gebraucht wurde wie Dichter. Wenn Schiller in einen: Briefean Goethe schreibt: „Gewöhnlich übereilt nach der Poet, wo ich philosophierensollte und der philosophische Geist, wo ich dichten wollte," so hat er sich gewißnicht in: Sinne Rümelins unter die Dichterlinge versetzen wollen. Rümelin be-hauptet sogar, daß nicht einmal „und so weiter" und „od ootora" sich voll-ständig decken. Er selbst macht jedoch keinen Unterschied; denn während er inseiner Rede s2mal o:o. sagt und u. s. w. überhaupt uicht gebraucht, setzt er in:Anhänge bei den: Abbrechen von Auszählungen ohne Unterschied bald oto.bald u. s. w. (vgl. S. Hs, H2, HZ s., H6, H7).
Auch die Behauptung, daß kein Fremdwort an die Stelle eines gleich-bedeutenden deutschen Ausdruckes trete, ist nicht richtig. Welcher Unterschied istzwischen Retter und Tousin, Neve:: und Resse, Ethnologie und Bölkerkunde,vis-ü-vis und gegenüber, Luxation und Verrenkung, Puröe und Ulus, lUIst äobosut' und Rindslende, oxolnsivo, iuelu-sivo und ausgeschlossen, eingeschlossen, Ex-propriation und Zwangsenteignung, Ucodejournal (wie Rümelin S. Zö schreibt)und Ulodezeitung, immens und unermeßlich u. s. w.?
Uber das Verhältnis des Fremdworts zu den: vergleichbaren deutschenAusdrucke lehrt Rümelin (S. 28), daß sie sich stets zu einander verhalten wiezwei Ureise, die weder ganz zusammenfallen noch ganz auseinanderliegen, sondern sich entweder schneiden oder so gelagert sind, daß der eine von: