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Allgemeine Gesetze des Ausdrucks.
Cap. 1.
Fig. 4. Kleiner Hund, welcher eineKatze auf einem Tische beobachtet.Nach einer von Mr. Rejlander auf-genommenen Photographie.
liunden erblich geworden. Ich habe nun hundert Mal beobachtet,daß, wenn zwei fremde Hunde sich auf einer offenen Straße be-gegnen, derjenige, welcher den andern zuerst, wenn auch noch inder Entfernung von hundert oder zweihundert Yards sieht, nach demersten Blicke immer seinen Kopf senkt, meist sich ein wenig ducktoder selbst niederlegt, d. h. also, er nimmt die gehörige Stellungein, sich zu verbergen und sich für ein Losbrechen oder einen Sprung
fertig zu machen, obschon die Straßevöllig offen und die Entfernung nochgroß ist. Ferner heben Hunde aller Ar-ten, wenn sie ihre Beute eifrig beobach-ten und sich ihr langsam nähern, häufigdas eine ihrer Vorderbeine für eine langeZeit in die Höhe in Bereitschaft für dennächsten vorsichtigen Schritt, und diesist gerade für den Yorsteliehund außer-ordentlich characteristisch. ( Fig. 4.) Aberaus Gewohnheit benehmen sie sich ingenau derselben 'Weise, so oft ihre Aufmerksamkeit erregt wird. Ichhabe einen Hund am Fuße einer hohen Mauer gesehen, der aufmerk-sam einem Laute auf der andern Seite derselben zuhörte, wobei erein Bein in die Höhe hob; in diesem Falle konnte doch keine Absichtvorhanden gewesen sein, ein vorsichtiges Annähern vorzubereiten. •Haben Hunde ihre Excremente ausgeleert, so machen sie oft mitallen vier Füßen einige wenige kratzende Bewegungen nach hinten,selbst auf einem nackten Steinpflaster, als wenn es zum Zwecke desZudeckens der Excremente mit Erde geschähe, in nahezu derselbenWeise wie es Katzen thun. Wölfe und Schakale benehmen sich inden zoologischen Gärten in genau derselben W eise, und doch bedeckenweder Wölfe, Schakale noch Füchse, wie mir die Wärter versicherthaben, jemals die Excremente, selbst wenn sie den Umständen naches thun könnten, ebensowenig wie es die Hunde thun. Indessen ver-scharren alle diese Tliiere die übrig bleibende Nahrung. Wenn wirdaher die Bedeutung der eben erwähnten katzenähnlichen Gewohnheitrecht verstehen, worüber kaum ein Zweifel bestehen kann, so habenwir hier ein zweckloses Überbleibsel einer gewohnheitsgemäßen Be-wegung, welche ursprünglich von irgend einem entfernten Urerzeugerder Hundegattung zu einem bestimmten Zwecke ausgeführt wurdeund welche nun eine ungeheuer lange Zeit hindurch beibehaltenworden ist.