Bündniß mit England.
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völlig frei Vorbehalten. So kam cs denn zum Abschlüsse eines 1758Freundschafts ° und Subsidienvcrtragcs zwischen Friedrich Dpnlund Georg. Beide Könige erklärten darin, daß ihr ersterVertrag vom 16. Januar 1756 nicht vermocht habe, den Frie-den in Europa und in Deutschland zu erhalten, daß viel-mehr Frankreich Deutschland mit zahlreichen Heeren überzogen,beide Könige und deren Verbündete angegriffen, auch andereMächte gegen sie aufgereizt hätte, so daß der König vonPreußen von allen Seiten angcfallen worden wäre. Des-halb hätten beide Könige beschlossen: zu ihrer gegenseitigenVerthcidigung, zum Schutze ihrer Verbündeten und zur Auf-rechthaltung der Freiheit Deutschlands ihre Anstrengungenfortzusctzen, und zu diesem Zwecke wolle der König von Eng-land den König von Preußen mit einer Million Thalcrn un-terstützen. Beide Theile verpflichteten sich, nur gemeinschaft-lich irgend eine Art von Vertrag mit einer der kriegfüh-renden Mächte zu schließen. Außerdem versprach der Königvon England sich an das Parlament wenden zu wollen,damit cs in Deutschland ein Heer von 50,000 Mann aufenglische Kosten unterhalte, wozu der König als Kurfürstvon Hannover sein Heer um 5000 Mann vermehren wolle, —ferner die französischen Küsten der Nordsee so viel als mög-lich zu beunruhigen, um die Franzosen von Preußen abzu-lenkcn, auch Emden durch englische Truppen besetzen zulassen. Eine Flotte in die Ostsee zu schicken lehnte Eng-land, als anderwärts zu sehr beschäftigt, flim nicht förmlichund völlig mit Rußland und Schweden zu brechen, ab, ver-sprach jedoch, offen zu erklären, daß beide verbündete Königedieselben Freunde und Feinde hätten, was die Kaiserin vonRußland sehr übel nahm und was wenigstens zur Abbrechungdes gcsandtschaftlichen Verkehrs mit Schweden führte'). Die-ser Vertrag wurde in den folgenden Jahren, zuletzt den 12.December 1760, noch dreimal ohne Veränderung erneuert*).
1) S. die Aktenstücke ln der Kricgskanzlei von 1753 II. S. 227und SOI.
2) Wenck HI. S. 173.