28
Buch VIII. Erstes Hauptstück.
Beziehung auf das Heer befahl oder verbot. Wie war esübrigens nur denkbar, daß der in jeder Beziehung von seinerGemahlin abhängige Kaiser eine Anklage gegen dieselbewürde angenommen und unparteiisch entschieden haben? Injedem Falle würde er den Spruch ebensowenig haben voll-ziehen können als noch vor wenigen Zähren der ohnmächtigeKaiser Karl VII. Daher gab auch das gegen Friedrich II.bei dem Rcichshofrathc und dem Reichstage auf die KlagenSachsens und Marken Theresiens eingcleitcte Verfahren überden preussischen gewaltsamen Einfall in ihre Länder, wozudann noch die Beschwerdeschriften Meklenburg-Schwerins undanderer Reichsstände so wie der Krone Schweden kamen,nur das bedauernswerthe Schauspiel eines, man kann sagenin keiner Beziehung erfreulichen Schriftstreites, welcher zuumfangreichen Bänden anwuchs und nichts als einige ge-schichtliche Thatsachcn aus dem Dunkel der Archive an dasLicht brachte. Weder diese noch die übrigen zahlreichen da-mals erschienenen gelehrten und ungelehrten, gemäßigten oderleidenschaftlichen, meist trocknen und in schwerfälligem Stylegeschriebenen, oder auch in seltenen Fällen witzigen Partei-schriften') äußerten irgend eine wesentliche Wirkung auf dieöffentliche Meinung, so weit diese überhaupt in politischerBeziehung vorhanden war; doch trat Friedrich dem Scheine,als gehe er nicht auf Verthcidigung, sondern auf Eroberun-gen aus, soviel er vermochte, entgegen. Als in Dresden undan andern Orten eine Druckschrift verbreitet wurde, mit dem
1) Z. B. Schreiben eines Buchdruckergcsellen aus H. an seinen gu-ten Freund in L. über einige Bücher erschienener Schriften preussischerPublicisten und dagegen Erinnerungen 'des Preßbengels an seine Buch-druckcrgescllen. Deutsche Kriegskänzlei vom Jahre 1757, 11. S. Mund 113. Sehr sarkastisch und zum Theil recht witzig gegen Preußenund Plotho ist das politische deutsche Glossarium von Doctor JohannBolkna, gemeinem Lehrer der Militair-Staatskunst und der politischenteutschen Wohlrcdenheit, in dem 6)-inn. poiit. zu Berlin aä instructio-nem privatum verfertigt und mit königl. preussischer und kursächsischerdepositorischer Erlaubniß, doch die Eremplarien nur den Schülern undinsgeheim zuzustcllen. Gedruckt in unserm Gymnasio politico. Nurwegen seiner Außerordentlichkeit noch gedruckt im Jahre 1757. Utopienbei Peter Mantreu, in der Deutschen Kriegskanzlei IV. S. 219—368.