Voltaire.
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der Mechanik mit dem Professor König in Leyden auf sehrheftige und übereilte Weise führte, gab Voltaire Gelegenheit,den berühmten Präsidenten der Akademie in einer Spottschriftauf eine diesem höchst empfindliche Weise lächerlich zu machen.Das wäre nun Kleinigkeit gewesen, allein Friedrich las dieSpottschrift mit Vergnügen und bat Voltaire, sie zu unter°drücken. Dieser versprach es, ließ die Schrift aber dennochdrucken. Der König nöthigte ihn, die ganze Auflage zu ver-nichten. Voltaire aber ließ die Schrift nochmals in Dresdendrucken, und stellte sich dann, als sei er dabei ganz unbe-theiligt. Der König ohnehin schon, wie wir wissen, sehr oftunzufrieden mit Voltaire, glaubte nun dieser, der Jeden, derihm mißfiel, aus des Königs Umgebung zu verdrängen suchte,und dies mehrmals durchgesetzt hatte, wolle auch Maupertuisentfernen und selbst Präsident der Akademie werden, wozuer ihn gar nicht geeignet hielt. Hauptsächlich mochte es ihnaber verdrießen, daß Voltaire seinen bestimmten königlichenBefehl geradezu übertreten hatte, was in der That in Preußenunerhört war.
Der König schrieb daher an Voltaire in den härtestenAusdrücken; dieser erklärte sich fortwährend für unschuldig,verlangte Schonung für sein Alter, entwand sich mit großerGeschicklichkeit den Forderungen, welche Friedrich machte, umihn in der Freiheit seiner schriftstellerischen Thätigkeit zu be-schränken und reizte durch alle diese Winkelzüge den Königso sehr, daß dieser in der Uebcreilung, sicher nicht absichtslosgerade am Weihnachtsheiligabende die Spottschrift Voltairesan den Ecken der vornehmsten Plätze, selbst in der Näheseiner Wohnung durch den Henker verbrennen ließ. Voltaireschickte daraus dem Könige sein Pensions-Patent, Orden undKammerherrn-Schlüssel zurück, erhielt jedoch Alles mit einemschmeichelhaften Schreiben wieder. Doch ließ sich das alteVerhältniß nicht Herstellen, ein neues auch nur erträg-liches nicht begründen. Voltaire verließ Berlin, wurde aber,weil er ein Exemplar der nicht gedruckten Gedichte Friedrichsmitgenommen, in Frankfurt a. M. auf eine unangemesseneWeise auf des Königs Befehl 14 Tage festgehalten, bis erdie Handschrift hatte herbeischaffen können. Das zuletzt in