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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Gewerbe.

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in der Hand der Beamteten und zum Theile des Adels,welche kein Interesse hatten, den Bauern wesentliche Erleich-terung zu gewähren. Eigene Opfer konnte der König dafürbei der Lage feines Staats nicht bringen, also auch nichtden, der sic bringen wollte, entschädigen; gewaltsam durch-greifen wollte er nicht, weil ihm dann doch immer der Adelnoch näher stand, als die Bauern, deren Klagen immerhinseltener zu ihm drangen, als die der bevorrechteten Stände.

Auf dieselbe Weise, wie bei der Colonisation des Landesüberhaupt und der Bemühung, die Landwirthschaft zu ver-bessern, wurde verfahren, um Gewerbe und Fabriken zu heben,oder auch einzelne neu zu begründen. Wir haben gesehen,wie der König gleich nach seinem Regierungsantritte einefünfte Abtheilung des Generaldirectoriums gründete, undzwar erstens zur Verbesserung der Fabriken und Manufak-turen, daß vorzüglich die Tücher besser und mehr Leinwandfabricirt würde; zweitens zur Einführung fehlender, z. B-Seide- und Papier-Fabriken; drittens zur Herbeiziehung vonFremden aller Art, welche verfertigten was fehle, auch damitman es durch Güte und Wohlfeilheit in anderen Ländernabsetzen könne. Das Geld, das für fremde Fabrikate insAusland geschickt werde, solle im Lande selbst verdient unddurch Verkauf von Fabrikaten wo möglich noch mehr Geldvom Auslande bezogen, als demselben für fremde Erzeugnissebezahlt werden. So werde man reich, wenn man wenigerausgebe als einnchme. Es waren das wesentlich die Grund-sätze des seit Colbert in Frankreich herrschenden Mercantil-systems, welches zum Theil schon von Friedrich Wilhelm I.eingeführt worden war. Hauptsächlich wollte der König aberdurch fremde geschickte Handwerker und Fabrikanten seinemVolke die Mittel geben, sich in Gewerben zu unterrichten, esausserdem auf jede Weise zur Thätigkeit anspornen, indem erzugleich durch hohe Besteuerung oder Verbote fremder Fabri-kate die verwendete Arbeit lohnend oder gewinnreich machte.Unmittelbare Unterstützungen gewährte er aus der Staatskasse,die Befreiungen und Berechtigungen mancherlei Art verlieher als unumschränkter König, und die Last der Verbote frem-der Fabrikate musste das Volk tragen. Nur so glaubte der