Ost friesland.
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von der Stadt Emden selbst durch einen förmlichen Vertrag '),anerkennen lassen. Seit Jahr und Tag waren von ihm die Vor-bereitungen zur Besitznahme des Landes getroffen.
Als nun der Fürst starb, wurde, als kaum das Gerüchtdavon erscholl, die Besitzergreifung sogleich durch den Befehls-haber der preussischen Truppen in Emden ausgeführt, wo derMagistrat huldigte, und die Stadt dafür die, ihr vom letztenFürsten gewaltsam entrissenen Herrschaften zurückerhielt. Hierso wie überall im Lande wurden zum Erstaunen der gutenOstfriesen mit außerordentlicher Schnelligkeit die preussischenAdler an Wachhäuscr, Thore und Postanstaltcn angeschlagen-Bald huldigte auch die Stadt Aurich und das ganze Land.Als dann der vom König geschickte Minister Cocceji erschienund gleich darauf 500 Mann Prcusscn aus Wesel eintrafen,verließen die Dänen, welche anfänglich hatten die Rechte derTanten des letzten Fürsten vertheidigcn wollen, eiligst dasLand. Friedrich II. war auch nicht der Mann, der sich hättevon Dänen einschüchtern lassen, selbst wenn Russen hinterihnen gestanden hatten. Die seit langer Trennung zum er-sten Male wieder in Aurich zusammcngetretenen Gesammt-ständc huldigten dem Könige, der ihre alten Accorde mit denFürsten in allen Punkten und Clauseln „wohlwissentlich undwohlbedächtig" bestätigte. Auf Grund derselben wurde einneuer Vertrag geschlossen, auf den künftig die Verfassung sichgründen sollte. Demgemäß dursten die Stände sich vereini-gen und ihre Rechte gemeinschaftlich vertreten. Die Beschlüssedes Landtags sollten unbedingt ausgeführt, die Landesmittelvon den Ständen bewilligt und von ständischen Administra-toren verwaltet werden. Cocceji stellte dem Könige vor, allebisherigen Irrungen wären daher entstanden, daß sich derFürst der ihm dadurch auferlegten engen Fesseln zu entledigengesucht habe, und bat ihn, das zu vermeiden. Der Königgewährte auf Vorstellung seiner Minister, daß hier nichtsseiner Willkür, noch seinem Beschlüsse überlassen, sondern nurdie Annahme der von den Ständen aufgestellten Bcdingun-
I) Den II. März und vom König ratificirt 10. April. WiardaVIII. S. 115.
174425. Mai
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