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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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290 Buch VII. Zwölftes Hauptstück. '

wenn es nöthig ist, über das, was ich befehle, Declarationzu suchen. Es muß dies aber mit gebührender Modestie ge-schehn." Dem Präsidenten v. Dankclmann, welcher um Ur-laub zu einer Reise aus das Land bat, schrieb er: „Ihr reistja säst nur von einem Orte zum anderen. Es ist besser,Ihr bleibt zu Hause und spart die Reisekosten." Er tadeltees sehr schars, daß die Kriegs - und Domaincnräthe unterdem Vorwände, ihre Departements zu besuchen, unnütze Rei-sen unternähmen, um mehr Taggelder ansetzen zu können,und befahl, jeder Rath solle auf Reisen ein Tagebuch halten,und aufzcichnen, was er täglich verrichtet. Das Gcneral-directorium sollte das dann prüfen und die Taggelder fest-setzen. ') Dagegen bewies er auch ehrcnwcrthen Staatsdie-nern die diesen gebührende Achtung und erkannte deren Ver-dienste unumwunden und in der schicklichsten Form an. Sowar Alles fest gegliedert, wurde in Ordnung gehalten unddie Maschine ging ihren regelmäßigen Gang.

Es gelang ihm noch ausser Schlesien eine nicht unwichtigeErweiterung seiner Staaten durch die Erwerbung von Ost-friesland zu erhalten. Der letzte Fürst dieses Landes, KarlEdgard, hatte in fortwährendem Zwiespalt mit den Ständengelebt, in deren Händen die Verwaltung der Landescinkünftclag. Das ganze Land hatte sich parteiet für und gegen denFürsten; weder kaiserliche Dekrete noch kaiserliche Schutztrup-pen, noch die in das Land gezogenen holländischen und preus-sischen Truppen hatten mehr als die offene Fehde zwischenbeiden Parteien Niederhalten, die Einigkeit aber nicht Herstel-len können.

Preussen hatte seit mehr als 50 Jahren die Anwartschaftauf das Land für den Fall der Erledigung erhalten °), dochmachten auch Andere darauf Ansprüche^). Der König hattevorsichtig sein Recht von einzelnen unter den Ständen und

1) Rödenbeck I. S. 375.

2) S. Bd. HI. S. 636.

3) Ausführlich bei Wiarda VIN. S. 130. Der Kurfürst vonHannover, die Tanten des letztern Fürsten u. s. w.