206 Buch VlI. Zehntes Hauptstück.
gegen Hülfsgelder überließ '). Alles das blieb Friedrich nicht >
unbekannt. Er wusste sehr wohl, daß man sich vor allen >
Dingen nicht auf Bündnisse, Verträge und Zusicherungen, i
sondern auf die eigene Kraft stützen müsse. Er hatte seine i
Zeit nicht verloren, sondern für Geld und Waffen gesorgt i
und aus dem Besitze von Schlesien alle sich ihm darbietenden I
Bortheile gezogen. I
Die Erwerbung einer Provinz von über 650 Quadrat- i
Meilen, 1,200,000 Einwohnern, 150 Städten und 50VÜ j
Dörfern war für den preussischen Staat, der bis dahin nur I
noch einmal so viel Einwohner hatte, gewiß von großer Be° i
deutung. In Schlesien wurde die alte Verfassung wesentlich I
nach dem Muster in den übrigen preussischen Staaten um- !
geändert, für die Rechtspflege drei Oberämter in Glogau, !
Breslau und Oppeln, für die kirchlichen Angelegenheiten drei «
Oberconsistorien, zur Verwaltung des gesammten Finanzwe- >
scns, der Domainen, der Landespolizei und der Versorgung -
des Heeres zwei Kriegs- und Domainenkammern in Glogau <
und Breslau, an die Stelle der zu den Fürstentagen abge- l
ordnet gewesenen Landesältesten über die 48 Kreise, in welche >
die Provinz getheilt war, so viel königliche Landräthe, stimmt- l
lich adlige Besitzer von Rittergütern, eingesetzt und an die l
Spitze der gesammten von der übrigen Monarchie gesonderten, s
nicht unter dem Generaldirectorio, sondern für sich bestehenden t
Verwaltung der Minister von Münchow gestellt. Der Vater i
dieses Mannes hatte als Kammerpräsident dem Könige als r
Kronprinzen während dessen traurigen Aufenthalts in Küstrin s
Erleichterung gewährt, welche der dankbare Fürst nicht ver-gaß. Dazu hatte der junge Münchow sich in der national-ökonomischen Schule wie früher der König in Küstrin t>
ausgebildet, verstand dessen Absichten, ging mit voller Hinge- °
bung auf sie ein und führte sie mit Umsicht und Nachdruck °
aus y. §
Die zahlreichen lutherischen wie die reformirten Einwoh- §ner waren dem Könige ohnehin ergeben. Sie erhielten ebenso
1) Heldenleben ll. 983. dl
2) Kante ll. S. 470.