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4 (1851) Von 1739 bis 1756
Entstehung
Seite
206
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206 Buch VlI. Zehntes Hauptstück.

gegen Hülfsgelder überließ '). Alles das blieb Friedrich nicht >

unbekannt. Er wusste sehr wohl, daß man sich vor allen >

Dingen nicht auf Bündnisse, Verträge und Zusicherungen, i

sondern auf die eigene Kraft stützen müsse. Er hatte seine i

Zeit nicht verloren, sondern für Geld und Waffen gesorgt i

und aus dem Besitze von Schlesien alle sich ihm darbietenden I

Bortheile gezogen. I

Die Erwerbung einer Provinz von über 650 Quadrat- i

Meilen, 1,200,000 Einwohnern, 150 Städten und 50VÜ j

Dörfern war für den preussischen Staat, der bis dahin nur I

noch einmal so viel Einwohner hatte, gewiß von großer Be° i

deutung. In Schlesien wurde die alte Verfassung wesentlich I

nach dem Muster in den übrigen preussischen Staaten um- !

geändert, für die Rechtspflege drei Oberämter in Glogau, !

Breslau und Oppeln, für die kirchlichen Angelegenheiten drei «

Oberconsistorien, zur Verwaltung des gesammten Finanzwe- >

scns, der Domainen, der Landespolizei und der Versorgung -

des Heeres zwei Kriegs- und Domainenkammern in Glogau <

und Breslau, an die Stelle der zu den Fürstentagen abge- l

ordnet gewesenen Landesältesten über die 48 Kreise, in welche >

die Provinz getheilt war, so viel königliche Landräthe, stimmt- l

lich adlige Besitzer von Rittergütern, eingesetzt und an die l

Spitze der gesammten von der übrigen Monarchie gesonderten, s

nicht unter dem Generaldirectorio, sondern für sich bestehenden t

Verwaltung der Minister von Münchow gestellt. Der Vater i

dieses Mannes hatte als Kammerpräsident dem Könige als r

Kronprinzen während dessen traurigen Aufenthalts in Küstrin s

Erleichterung gewährt, welche der dankbare Fürst nicht ver-gaß. Dazu hatte der junge Münchow sich in der national-ökonomischen Schule wie früher der König in Küstrin t>

ausgebildet, verstand dessen Absichten, ging mit voller Hinge- °

bung auf sie ein und führte sie mit Umsicht und Nachdruck °

aus y. §

Die zahlreichen lutherischen wie die reformirten Einwoh- §ner waren dem Könige ohnehin ergeben. Sie erhielten ebenso

1) Heldenleben ll. 983. dl

2) Kante ll. S. 470.