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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Friede zu Breslau.

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licher Anzeige vom Abschlüsse der Präliminarien seine Trup-pen aus Böhmen zurückziehe. Der König versprach dieErhaltung der katholischen Religion in ihrem bisherigen Zu-stande mit Vorbehalt völliger Gewissensfreiheit für die Pro-testanten, übernahm ferner die Bezahlung älterer Engländernund Holländern auf Schlesien hypothekialen Schuld, dochrücksichtlich der Holländer Vorbehalt der Gegenrechnung dessen,was ihm die Republik Holland schuldig sei'). Ein besonderer 1741Vertrag ordnete die Grenzen des an Preussen abgetretenen 6. Dec.Theiles von Schlesien').

Es war wohl ein recht weises Wort, das Friedrichaussprach: man müsse wissen, zur rechten Zeit inne zu halten.

Das Glück erzwingen wollen, heisse es verlieren. Es warfür sein Reich sicher ein großes und glückliches Ercigniß,dieses um etwa 700 Ouadratmeilen mit 1,400,000 Einwoh-nern um ein gutes Drittheil vergrößert zu haben. Froh seinesWerkes ging er aus Böhmen nach Schlesien zurück, mustertedie zurückkehrenden Regimenter, wohnte den täglichen Festlich-keiten und auch dem Gottesdienste in der Domkirche bei, wo derCardinalbischof Sinzendorf predigte und begab sich nach Berlin').

Maria Theresia machte in einem Rundschreiben an ihreGesandten den Abschluß der Präliminarien bekannt, daß siegroße Opfer gebracht, um die arglistigen Absichten der Fran-zosen zu vernichten, welche darauf ausgingen, Deutsche durchDeutsche zu Grunde zu richten^).

Zm Allgemeinen scheint es sehr überflüssig, mit Herbei-ziehung philosophischer oder königlicher Autoritäten das RechtFriedrichs zu begründen, seine Bundesgenossen zu verlassen.

1) Bei Wenck, co6. zur. xent. Thl. I. p. 734 u. 739.

2) Bei Wenck a. a. O. p. 748. Daß Friedrich in den breslauerPräliminarien zu Gunsten Sachsens noch böhmische Kreise stipulirt, diesaber dann im berliner Frieden vergessen, wie Böttiger in s. Gesch.

Sachsens II. S. 300 wiederholt, sogar mit Angabe Wencks behauptetund zu erklären sucht, ist mir unerklärlich, denn in den Präliminariensteht nichts von dem, was Böttiger behauptet, also ebensowenig imDefinitivvertrage.

3) Gesammelte Nachrichten IH. S. 521.

4) Heldcnleben II. S. 073.