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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Buch VII. Neuntes Hauptstück.

nach Prag. So lange Friedrich, der gefährlichste und unter-nehmendste Feind, im Felde stand, war für Oesterreich Alleszu fürchten, es konnte seine Kraft nicht gegen Frankreichwenden, wie England wollte. Graf Uhlcfeld, der an Sin-zendorfs Stelle die auswärtigen Angelegenheiten erhalten hatte,sah das ein. Maria Theresia gegen seine bisherigen Verbün-deten zu unterstützen, lehnte Friedrich gleich anfangs entschie-den ab. Er wollte neutral bleiben. Zwei böhmische Kreise,die er verlangte, verweigerte dagegen Maria Theresia ebensounbedingt. Eher wollte sie mit den Waffen in der Handuntergehen, doch Oberschlesicn und Glatz wollte sie endlichnoch hergebcn. Als Hhndford dem Könige das mittheiltcund dieser zugleich Nachricht von den Unfällen der Franzosenvor Prag erhielt, befahl er Podewils, die Präliminarien ab-1741 zuschliessen, ohne weiter anzufragen. Podewils hatte redlich

II. Juni, gearbeitet, so viel als möglich zu erlangen. Sogleich nacherhaltenem Befehle Unterzeichnete Podewils und Lord Hynd-ford in Vollmacht des Königs und der Königin in Breslaudie Friedenspräliminarien').

15. Juni. Bei einem großen Gastmahle, das Friedrich seinen Ge-neralen im Lager bei Kuttenberg gab, sagte er bei dem erstenTrünke auf das Wohl der Königin, er habe nie die Absichtgehabt, sie zu unterdrücken, daher beschlossen, sich mit ihr zuvergleichen und die Vorschläge anzunehmen, welche sie ihmzur Genugthuung für sein Recht gegeben. Zugleich theilteer die Hauptbedingungen der Präliminarien mit-), welche

21. Juni, insgesammt König Georg H. gewährleistete, worauf der de-

28. Juni, finitive Friede in Berlin mit einzelnen für Oesterreich günsti-geren Nebenbestimmungcn folgte. Maria Theresia trat dem-gemäß dem Könige mit aller Souverainetät die GrafschaftGlatz und das jetzige preussische Ober- und Niederschlesienab, wogegen der König auf alle Ansprüche an Maria The-resia verzichtete. Großbritannien, Rußland, Dänemark undSachsen wurden in den Frieden eingeschlossen, Sachsenunter der Bedingung, daß es 16 Tage nach erhaltener förm-

1) Ranke N. S- 136.

2) Heldenleben II. S. 661.