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k Klein-Schnellendorfer Vertrag.
' an wollte der König nicht mehr angriffsweise gegen die Kö-nigin und deren Verbündete verfahren und den AbmarschNcippergs, vom 16. October an, nicht hindern. Die preus-sischen Truppen sollten Winterquartiere in Oberschlesien nehmendürfen, und der kleine Krieg zum Schein fortgesetzt werden.Hyndford, Neipperg und Lcntulus versprachen auf ihr Ehren-wort, daß das Vertragene als unverletzliches Geheimniß be-wahrt werden solle. Der König hatte das ausdrücklich gefordert! mit der Erklärung, daß er, wenn das Geheimniß nicht be-wahrt werde, nicht an den Vertrag gebunden sein wolle,und ihn ableugnen werde. Den die vertragenen 18 Artikelenthaltenden schriftlichen Aufsatz Unterzeichnete und untersiegeltedaher nur Lord Hyndford ').
Der König drückte nun lebhaftes Interesse fiir die Köni-gin aus und gab zu v erst chm, er werde ihr Mähren undOberschlesien zu erhalten suchen, bot auch 50,000 Ducatenfür die Verpflegung seiner Truppen in Oberschlcsien an. Ergab Neipperg Rathschläge für den Feldzug, und riech ihm,
^ mit aller Macht einen Schlag auf die Vc-rbündeten zu thun,i ehe ihn diese thätcn, deutete auch an, er werde im glücklichenFalle auf die Seite der Königin treten. Damit der franzö-sische Gesandte Valori keinen Argwohn schöpfen könne, mussteLord Hyndford in einem Briefe, welchen der König demValori zeigen wollte, über den ungünstigen Erfolg seinerBemühungen zur Aussöhnung Preußens mit der Königinklagen*). Die Festung Neisse wurde darauf einige Tage 1744hindurch zum Scheine lebhaft beschossen, dann von den Oester- 25. und
> reichern geräumt *). Preussische Heeresabtheilungen quartierten 30. Oct.
> sich in Oberschlesien, Prinz Leopold von Dessau zugleich gegen
^ >) Das Aktenstück französisch und deutsch bei Adelung Hl. Beil.
^ >2 von der österreichischen Regierung 174-1 bekannt gemacht. S. Hay-
mann, Kriegs- und Friedens-Archiv II. S. 97. Preufsen bestritt 1744,daß diese Acte eine Convention sei und für einen Friedenstraktat auSgege-! ben werde, welchen Namen diese Piece ohne verbindliche Kraft, ohneUnterzeichnung und Notifikation nicht verdiene. Adelung II. S. 501.
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2) Raumer S. 149 ff.
3) Kundmann S. 408 erzählt von der unaufhörlichen Kanonade.
Stenzel, Gesch. d. Preussisch. Staats. IV. 11