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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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i Unterhandlungen mit England und Oesterreich. 145

Wenn nun auch die immer bestimmteren Nachrichten vonden Bewegungen Frankreichs und seiner Anhänger die Köni-gin beunruhigten, so hob doch ihre Zuversicht das mit Eng-! land abgeschlossene Bündniß, welches ihr zur Vertheidigungihrer Staaten 12,000 Mann Hülfstruppen und 300,000 PfundSterling Hülfsgelder zusicherte'). Das machte sie immerweniger nachgiebig, ja sie kam in ihrer Erbitterung gegenFriedrich sogar auf den Thcilungsentwurf der preussischenStaaten zurück. Als indessen England bestimmte Nachrichtenvon dem geheimen Bündnisse Preussens mit Frankreich erhaltenhatte, zeigte es sich entschlossen, den Krieg nicht eher thätig' zu beginnen, als Maria Theresia Preusscn befriedigt hätte.

I Da willigte sie endlich ein, ihm eine Geldsumme und im

schlimmsten Falle den österreichischen Anthcil von Geldern unddie Herzogthümer Limburg und Glogau abzutrctcn. Robin-son, der englische Gesandte am wiener Hofe, eilte nach! Schlesien und machte in Gegenwart Lord Hyndfords und 1741j des Ministers Podewils im Lager bei Strehlen dem Könige 5. Aug.

^ den Antrag, gegen eine Zahlung von zwei Millionen Thaler

' Schlesien zu räumen.Was?" antwortete der König auf-

gebracht,halten Sie mich für einen Bettler? Ehrlose Fürstenverkaufen ihre Rechte für Geld. Solche Anerbietungen sindnoch beleidigender als der hochmüthige Ton des wiener Hofes.

Mein tapferes Heer würde glauben, ich sei nicht werth, eszu befehligen und ohne den schwärzesten Undank würde ichmeine neuen Unterthanen, die Protestanten, welche mich sosehnlich herbeigewünscht haben, nicht als Opfer der Verfol-gungssucht ihrer Feinde verlassen können. Wenn Sie nichtsBesseres vorzuschlagcn haben, so ist's nicht der Mühe werth,davon zu sprechen." Robinson bot darauf Geldern. DerKönig erwicderte mit steigendem Zorne:Das ist Bettelkram."

Nun bot Robinson noch das Herzogthum Limburg, dessenWerth er sehr hervorhob. Der König crwiederte spöttisch:er begreife nicht, wie die Königin das so feierliche Verspre-chens brechen könne, nichts von den Niederlanden zu ver-

1) 5-Inrtens, Supplement NU kecueil IV I. p. 262 aus AdelungBeilage p. 18. Fehlt in der zweiten Ausgabe des keeueil.

2) Vermöge des Barrierevertrags vom 15. November 1715 Artikel 2.

Stenzel, Gesch. d. Preussisch. Staats. IV. 10