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Buch VH. Fünftes Hauptstück,
1741 lichen genehmigte, worauf derselbe förmlich abgeschlossen und3. Jan. am folgenden Tage vollzogen wurde. Demgemäß bewilligteder König der Stadt Breslau und allen zu ihr gehörige»Vorstädten, Dörfern und Einwohnern vollkommene Neutrali-tät, ohne irgend eine Huldigung, Abgabe oder Leistung zufordern, doch sollte die Stadt (so hatte es der König ver-langt) auch keine Truppen der Königin oder irgend einerandern Macht aufnehmen dürfen. Er versprach, die Zufuhrund den Handel der Stadt auf keine Weise zu hemmen, nie-mals eine Besatzung hineinzulegen, sie bei allen Rechten zuschützen, nur ein Bataillon in den Vorstädten stehen zu lassenund auf seine Kosten zu verpflegen, wogegen ihm unverwchr!sein solle, daselbst ein Magazin anzulegen und Lebensmittelfür den Marktpreis zu kaufen. Weil der König erkläre, alsFreund nach Breslau gekommen zu sein, so mache sich dieStadt eine besondere Ehre daraus, denselben und dessen Hof-staat, so oft es ihm gefallen werde, in ihren Ringmauern,jedoch in Begleitung von nur 30 Gensd'armen aufzunehmen,andere königliche Truppen sollten, doch ohne Obergewehr, indie Stadt kommen dürfen '). Mündlich wurde verabredet, daßpreussische Truppen unter gleichen Vorkehrungen wie früherösterreichische und nur compagnienwcise sollten durch die Stadtmarschircn dürfen. Während der Unterhandlungen hatte derKönig in aller Stille dicht unterhalb der Stadt 400 Mannauf einer Schiffbrücke über die Oder gehen lassen, welche sichdes nach Abzug der österreichischen Truppen nur von weni-gen bischöflichen Soldaten besetzten, in den Neutralitätsver-trag nicht eingeschlossencn Doms ohne Blutvergießen bemäch-tigten ^).
lieber den Abschluß des Neutralitätsvertrages bezeugteder König sein Vergnügen und versicherte den drei Bevoll-mächtigten, welche ihn übergaben, er werde die Privilegiender Stadt nicht nur erhalten, sondern vermehren. Er ließsogleich die Vorposten um die Stadt einziehen und kam baldzu Pferde mit drcissig Gensd'armen und vielen Ofsicieren
1) Gesammelte Nachrichten I. S. >32.
2) Heldcnlcben I. 543. >"I. S. 7.