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Buch VH. Fünftes Hauptstück.
wurf der zur Vertheidigung der Stadt zu nehmenden Maß-regeln machen. Diesen nahm die Bürgerschaft sogleich an,verlangte aber zugleich, daß künftig zwei ihrer Compagniendie Thore besetzen und diese nach der Sperre nicht wiedergeöffnet werden sollten. Die Thorsperre wurde wirklich gleichin der nächsten Nacht mit solcher Strenge gehandhabt, daßselbst einem königlichen Courier nicht geöffnet wurde, worüber1740 das Oberamt ebenso bestürzt als unwillig war.
IS. Der. Am folgenden Tage erschienen wieder Abgeordnete derargwöhnischen Bürgerschaft vor dem Magistrat. Sprecherwar abermals der Schuhmacher Döblin. Sie verlangtenausdrückliche Genehmigung, daß die Vertheidigung der Stadtdurch die Bürger und die Stadtsoldaten bewirkt, aber keineFeldsoldaten eingenommen, ferner, daß Anordnungen rück-sichtlich der Thorsperre, vorzüglich gegen den von den Oester-rcichern besetzten Dom hin getroffen, daß höchstens zugleichzehn Oesterreicher ohne Obergewehr in die Stadt gelassen,und Truppen bei Durchmärschen nur compagnienweise durchdie Stadt geführt würden. In der Stadt schien alles dasmehr auf Sicherung der Stadt gegen die Oesterreicher alsgegen die Preussen gerichtet. Die Bewegung war indessenso groß, daß der Magistrat ihrer nicht mehr Herr blieb.Daher zogen auch zu dessen großer Verwunderung, ohne dieGenehmigung dazu abzuwarten, zwei Compagnien der Bür-gcrwchr in vollen Waffen mit klingendem Spiele unter einemOberofsicier auf und zeigten, sowie auch sonst durch ihr Be-nehmen und die von ihnen ergriffenen Maßregeln, ihr großesund sehr begründetes Mistrauen gegen den Magistrat, dernun in Alles, was die Bürgerschaft zur Vertheidigung der17. Dec. Stadt verlangt hatte, schriftlich einwilligen musste')! DieGährung stieg so hoch, daß es zwischen den Bürgern undden Studenten der Zesuitenuniverfktät zu vielen Schlägereienkam, weshalb diese entlassen und die Vorlesungen geschlossenwurden").
1) k'swL V. S. 33 und hauptsächlich handschriftlicher Bericht desbreslauer Syndikus von Gutzmar.
2) Handschriftliches Diarium.