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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Buch VH. Fünftes Hauptfiück.

dreissigjährigen Kriege immer höher gestiegene Gewalt desKönigs von Böhmen, besonders durch das ganz von ihm ab-hängige Oberamt, das Ansehen der Stände sehr gesunkenund an ein entschiedenes Widerstreben in den Hauptsachenwurde nicht gedacht; dennoch bewilligten die Stände noch imI. 1740 insgesammt gegen 200,000 Gulden weniger als derKaiser beantragte, von einigen einzelnen Forderungen nur dieHälfte, und lehnten selbst wie früher den verlangten Beitragvon 5500 Gulden zum Präger Appellationsgerichte völlig ab.Immerhin war also bei der im Ganzen milden österreichischenRegicrungsweise den Ständen noch weit mehr Selbstständigkeitals in andern Ländern gelassen. Es war auch im Allgemeinennicht durchgreifende Regicrungsthätigkeit oder Gewaltsamkeitin politischen oder Rechtsverhältnissen, was einen großen Theilder Schlesier unzufrieden machte, sondern weit mehr der Druck,welcher auf den zahlreichen evangelischen Einwohnern lastete.

Wir haben bereits angeführt, daß die evangelischen Ein-wohner ohngeachtet des altranstädter Friedens und des dem-gemäß im I. 1709 abgeschlossenen Executionsrecesses vielfachbeeinträchtigt, bedrückt und gekränkt wurden ^). Es war nuneinmal bei den katholischen Eiferern die Ueberzeugung fest,man müsse auf jede geeignete Weise die Evangelischen zumkatholischen Glauben bringen. Mit Gewalt ließ sich das nichtgut mehr ausführen, so musste es, so gut es ging, auf andereWeise versucht werden. Der schwache und beschränkte KaiserKarl VI. war wie sein Vater Leopold I. in den Händen fa-natischer Beichtväter, welche den übrigens gutartigen undmilden Herrn dahin brachten, Manchem nachzusehen, wasunter der Hand gegen die öffentlichen Verordnungen geschah,auch wohl selbst geheime Instructionen zu erlassen, welchediesen widersprachen und den Versuchen der Eiferer Straf-losigkeit zusicherten. Die in dieser Richtung zum grössten Theilebefangenen Beamteten gingen dann, angereizt von eifrigenGeistlichen, noch weiter als dem Kaiser lieb war, doch be-achtete man das nicht, so lange nur kein öffentliches Aufsehenerregt wurde.

1) S. Bd. M. S. 476.