Regierungsantritt.
47
verliehen, behielt er sich doch vor, das Wild niederschießenzu lassen, sobald es dem Lande nachtheilig werde. Alles inder Rekrutenkasse vorhandene Geld vertheilte er unter dieArmen, und wollte anfänglich diese Kasse wegen ihres Drucksund der damit verbundenen Misbräuche ganz aufheben. Schonam 3. Juni gestattete er, um die Vermehrung der Bevölkerungzu befördern, daß es Jedem frei stehen sollte, in allen nichtbestimmt in der heiligen Schrift verbotenen Fällen sich ohneKosten und Dispensation zu verheirathen').
Religionsduldung führte er sogleich im ausgedehntestenMaße, ein ganz nach den von ihm als Kronprinzen ausge-drückten Grundsätzen. Auf Anfrage der Behörden, ob dievon seinem Vater gestattete katholische Schule für Soldaten-kinder dieser Religion, wobei Uebertritte zu derselben stattge-funden, noch ferner bestehen solle, crwiederte er: „Die Reli-gionen müssen alle tolerirt werden, der Fiscal muß nur daraufsehen, daß keine der andern Abbruch thue; denn hier mußJeder nach feiner Facon selig werden'). So wurden auchSchwenkfelder, Unitarier, Mennoniten, Herrnhuter mit völligerGleichgültigkeit geduldet, auch gerufen, sobald sie sonst ihrePflichten gegen den Staat als gehorsame Unterth-anen erfüllten.Den lutherischen Kirchen gestattete er die bei dem Gottes-dienste gebräuchlich gewesenen, von seinem Vater aber gewalt-sam abgeschafften') Ceremonien wieder cinzuführen, was einigeauch thaten. Eine entschiedene Abneigung zeigte er nur gegenfrömmelnde Sekten'). Er verbot daher wie sein Vater, dochnur um Spaltungen in der Gemeinde zu verhüten, die Er-bauungsstunden in Privathäusern, wie sie ein Prediger inPotsdam zu halten angefangen, und befahl, wenn der sonn-tägliche Gottesdienst in der Kirche nicht ausreiche, noch aneinem andern Tage öffentlich Gottesdienst zu halten °).
Er selbst beachtete, wie schon gesagt, den Gottesdienst
1) Heldenleben I. 369.
2) Buschings Charaktere S. 125.
3) S. Band III. S. 175.
1) Preuß Friedrich II. Jugend 337.
5) bist, scclssiastiaa VII. 27.