Druckschrift 
2 (1851)
Entstehung
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342
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(-) Beispiel: Die Umwechslung der Wiener Banknoten gegen Einlö-sungsscheine im Jahr 18ll, wobei jene zu 20 Proc. ihres Nennbe-trages angenommen wurden, I, Z. 2>5. Dicß hatte jedoch nicht denerwarteten Erfolg, denn man vermochte das neue Papiergeld (Ein-lösungsscheine) nicht in Pari zu erhalten. (Aehnlich in China >288das Ausgeben der Tschi-juen-tschao, welche der bfachen Menge derKiao-tschao von 1260 gleich galten; s. Kutalis Uc> n ,I o t in .lourn.ilvs Ilvo» a. a. O.) Die neueren Maaßregeln von >818 an gabenden Besitzern von Einlösungsscheinen eine so vortheilhafte Gelegen-heit, dieselben anzuwenden, daß ihr Curs, der bis 355 gesunken war,wieder stieg, vorübergehend bis 220 kam und dann zu 250 festge-stellt wurde.

(c) So in Rußland, wo der Curs der Bankassignaten gegen Silber auf350 stehen geblieben ist, und in Oesterreich bei dem Curse der Ein-lösungsscheine von 250.

(c/) In Oesterreich konnte man gewisse Summen von Papiergeld undälteren Staatsobligationcn in einem bestimmten Berhältniß gegenneue Schuldbriefe und Bankacticn umwcchseln (I, §. >>ö), z. B.nach dem Ges. v. 29. Oct. >816 1000 fl. in Einlösungsscheinen (W.W.)welche 3l0s^ fl- in Silber galten, und 1000 fl. in 5proc. Obligatio-nen, deren Zins auf die Hälfte herabgesetzt und in Einlösungsschei-nen zahlbar war, gegen >000 fl. in neuen, zu 5 Proc. in Silber ver-zinslichen Obligationen, wobei also die Staatsgläubiger sehr ge-wannen. Das k. Patent v. 15 Mai 185! enthält den Anfang derzur Verbesserung des Geldwesens zu ergreifenden Maaßregeln, nach-dem seit dem März >818 die Banknoten und das neue Staatspa-piergeld bedeutend, bis unter des Rennpreiscs, gegen Silber ge-sunken waren. Das Staatspapiergcld soll nicht über 200 Mill. fl.vermehrt werden (es beträgt noch nicht so viel), und die Bank sollzu Vorschüssen an den Staat keine Vermehrung ihrer Noten vor-nehmen.