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2 (1851)
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haben, so ist doch unverkennbar die von den Schulden verursachtekünstlich abgeänderte Berthe,lung der Einkünfte eine unvortheil-hafte, und eine unüberlegte Vermehrung der Schulden könnteeinen verderblichen, den Wohlstand untergrabenden, mancheArbeiter in Dürftigkeit und Armuth stürzenden, zu häufiger Aus-wanderung (5) antreibenden Steuerdruck zur Folge haben.Auswärtige Anleihen zeigen sich darin wieder unvortheilhafterals einheimische, daß die Zinsen nicht im Lande verzehrt wer-den und daher keinem Staatsbürger Beschäftigung geben; dieserNachtheil mindert sich indessen, wenn die Zinsen den Ausländerndurch Waarensendungen vergütet werden und die Landeser-zeugnisse gerade dieses Schuldverhältnisses wegen einen größerenund vortheilhafteren Absatz-finden, als er sonst sein würde.

(a) Mclon (Kleine Schriften, ,726, S. 270) trug besonders zur Ver-breitung jenes Jrrthums bei, indem er sagte:Die Schulden einesStaates sind Schulden der rechten Hand an die linke." Richtighierüber zl n» t esgnl sn, XXII, lAip. ,7. Smith, III, 388.Ricardo, 17 .Cap. S. 227. ».Baumstark, (II, S. 69 der franz.Ueb.) ist der Meinung, die Zinszahlung sei keine Last für das Volk,weil cs ungewiß sei, ob der Empfänger oder der Zahler die Summebesser verwende, und nach der Vernichtung der Schuld doch das Ca-pital und Einkommen des Volkes noch dasselbe bleibe. Mein beiden Staatsgläubigern ist es am wenigste» wahrscheinlich, daß sieCapitale ansammel». Vcrgl. Baumstark, Staatsw. Vers. S. 212. Auch kommt hiebei in Betracht, daß die Staatsgläubiger bisherkeine Schatzung bezahlten.

(S) Ricardo, S. 26 l B. II, ,2. franz. Ueb.

Z. 477.

Eine große Staatsschuld, die langdauernde Nachwirkungfrüherer großer Staatsausgaben, zieht demnach hohe Auflagennach sich. Man hat dagegen öfters geltend gemacht, daß die Bür-ger sich an hohe Steuern gewöhnen, und daß aus denselben einstärkerer Antrieb zum Fleiße und zur Sparsamkeit entspringe, sodaß der befürchtete Nachtheil sich von selbst aufhöbe. Diese Er-wägung kann zwar einige Beruhigung über die schon vorhandeneBerschuldung eines Staates gewähren, aber eine vermeidlicheVergrößerung derselben nicht rechtfertigen, weil die Last derSteuern immer den Capitalanwachs schwächt und diejenigen sehrbeschwert, die ihre Einnahme nicht zu erweitern vermögen (a).Selbst wenn die Größe der Staatsausgaben für das Wolksein-