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80V fl., Renten bis 300 fl., Gewerbsleutc in der untersten Classe derErwerbsteucr.
(c) Vgl. §. 39>. Nach dem preuß. Entwürfe v. t8k? sollte das sog.nicht fundirte Sink. (Lohn u. Gewerbscink.) nur zu ^ belegtwerden. Diese Erleichterung ist noch sehr mäßig, da der Unterhaltsbe-darf weniger als übrig läßt Ueberhaupt ist eine u. dieselbe Quotenicht bei jeder Größe eines Arbeitsertrages anwendbar. — Oester-reich: Renken u. Gewerbsverdicnst S Proc., Besoldungen von 800— >000 fl. I Proc., für das 2te Tausend 2 Proc. u s f. — Baicrn:kein Unterschied. — Sachsen: Arbeits- und Gewerbsverdicnst wirdzu Besoldung, Gehalt zu Grundrente zu Capitalzinsvoll angeschlagen, V- v. 12. Aug. I8k8. §. 6.
§. 400 ».
Ein Steigen des Steuerfußes mit der Höhe des steuer-baren Einkommens ist bei dieser Steuer theils vorgeschlagen («),theils wirklich angeordnet worden ((,). Abgesehen von fremd-artigen oder verwerflichen Beweggründen, kann für diese sog.progressive Steuer die Erwägung geltend gemacht werden,daß, je größer das Einkommen einer Person ist, desto entbehr-lichere, dem Lurus angehörende Verwendungszwecke bei einemTheile der Ausgaben Vorkommen und daher, wenn man dasEinkommen in eine Anzahl gleicher Summen zerlegt, der con-crete Werth der letzten, entbehrlichsten Summe desto niedrigerist, je mehr solche Summen vorhanden sind, §. 253. Außer ei-ner Betrachtung dieser Art hat vermuthlich auch die Hinsichtauf das Arbeitseinkommen, bei welchem allerdings das Steigendes Stcuerfußcs ganz angemessen ist (Z. 30 l), zu der Empfeh-lung der progressiven Steuer beigetragen. Gegen dieselbe spre-chen aber folgende sehr erhebliche Gründe: l) Die Abnahmedes concreten Werthcs derTheilsummen findet nur bei dem Auf-wands für persönliche Zwecke in vollem Maaße statt, nicht beider Ersparung neuer Eapitale oder bei der Verwendung für ge-meinnützige Zwecke, sie hängt auch zu sehr von individuellenUmständen ab und ist zu ungleichförmig, um bei der Besteue-rung berücksichtigt werden zu können. 2) Es läßt sich keineZahlenregel für die Fortschreitung des Steuerfußes als dieallein richtige oder als die beste aufstellen. Daher würde einegewisse Willkür herrschen und man könnte leicht zu einer stärke-ren Fortschreitung, als man für gut hält, fortgerissen werden.
Rau, polit. Oekon. 3te Ausg. III. 2. Abth. 10