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2 (1851)
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schon mit Schotzungen belegten Einkünfte und Stände treffen.Es ist öfter behauptet worden, die Zinsglaubiger würden durchdie Schatzungen, welche ihren Schuldnern aufgelegt sind, schonmittelbar getroffen. Dieß wäre nur dann richtig, wenn die Ea-pitalisten erweislich darum niedrigere Leihzinsen erhielten, weilihre Schuldner der Grund-, Haus- und Gewerbstcuer unter-worfen sind. Allein da der Verschuldete nicht mehr Auflagenentrichtet als der Schuldenfreie, so kann das Dasein dieserSteuern nicht von dem Borgen einer Geldsumme abhaltcn, wo-ferne damit ein gewerblicher Vortheil erreicht wird oder einedringende Ausgabe zu bestreiten ist. Eine doppelte Besteuerungder nämlichen Einkünfte findet nicht Statt, weil die ZinSrenteein besonderes, durch das beiderseitige Mitwcrbcn bestimmtes,nach eigenthümlichen Gesetzen sich richtendes Einkommen ist.Die Zinsstcuer darf daher in einem vollkommenen System derSchatzungen nicht fehlen. Hiezu kommt, daß da, wo die Renteder Gcwerbscapitale ihre Abgabe trägt, das müssige Verzehrenvon Eapitalzinsen nicht begünstigt werden sollte.

Die gegen diese Steuer aufgeführten Gründe betreffen1) die Wirkungen derselben, und zwar

u) auf die Schuldner und auf die ganze Production,Z. 379382,

Ii) auf die Staatseinkünfte, Z. 383,o) auf den Staatscredit, Z. 384 oder2) die Ausführungsart, nämlich die mit der Katastrirung derZinsforderungen verbundenen Schwierigkeiten, §. 38S.

(a) Krause a. a. O. rechnet für den prcuß. Staat 1206 Mill. rl.Schulden auf dein Grundeigenthum, 262 auf den Häusern, 616 inden bürgerlichen Gewerben, 8b Mill. andere, zusammen 2212 Mill. rl. Für Baiern schlug Geier (Verhandlung. 1828. XI, 144) dieausstehcndcn Forderungen auf 400 Mill. fl. an, wovon aber dieHälfte als schlecht stehend oder im Handel enthalten abgchen sollten.Die Steuererhebung nach dem Ges. v. 1848 zeigte einen versteuertenBetrag von 613 Mill. fl. Die würtcmb. Steuer ließ I8"/», auf181 Mill. fl. schließen. Der Anschlag für I8"/ deutet auf 226 Mill.,der badische Voranschlag für 18"/^, (l p.,». oder 192 000 fl.)zeigt 192 Mill. fl. an. In Frankreich waren am 1. Juli 184012 544 Mill. Fr. Hypothekeneinträgc, wovon 1250 Mill. als Bürg-schaften an den Staat, die Gemeinden ec, also I I 291 Mill. (rund11 300) wahre Schulden, unter denen 3767 Mill. aus Darleihen,7533 Mill. beim Kaufe von Liegenschaften übernommen; Finanz-