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1 (1835)
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Sitz zu Paris genommen, verlor der König die Mitglieder ^

desselben je langer desto mehr aus dem Gesicht. Auch setzt«sich bald darauf die Intrigue in Bewegung, um ihren Creatu-reu den Weg ins Parlament zu öffnen. Durch die Verord, ^

nung vom Uten März des I. 1344, ward die Zahl derbesoldeten Mitglieder bedeutend vermindert. Die Verord-nung sagt am Schluß, daß künftig keiner zum Parlaments-Mitglied ernannt werden sollte, wenn er nicht von dem Kanz- W

ler und dem Parlament ein Zeugniß der Tüchtigkeit erhalten W

hätte. Allein auch diese Verordnung ward unter den unmittel-bar folgenden Regierungen (des Königs Johann und Carls W,

des Fünften) schlecht gehandhabt. Erst unter Carl dem Sechs- qni

ten erhielt sie (durch das Edict vom 7ten Januar 1404) eine M

neue Bestätigung. Demselben gemäß sollte bei Erledigung einerParlaments - Stelle der Kanzler sich ins Parlament begeben,

und in seiner Gegenwart zu der Wahl eines tüchtigen Mit-glieds geschritten werden. Allein die bald darauf folgendenKriege mit den Engländern, die Eroberung von Paris durchdieselben (im I. 1420) machte jene Verordnung bald wiedervergessen. Karl der Siebente konnte dem Unfug nicht immersteuern. Sein Sohn und Nachfolger Ludwig der Eilftc führtebei der Wahl der Parlaments-Mitglieder und überhaupt allerMagistrats - Personen jene tyrannische Willkühr ein, die alleHandlungen seines Lebens bezeichnet. Erst unter Carl demAchten und vorzüglich unter Ludwig dem Zwölften (reg. 14981515) kehrte die Ordnung hierin wieder zurück. Allein die-ser letzte König, der den beneidenswerthen Zunamen: Vaterdes Volks erhielt, gab, ohne es zu wollen, die Veranlassung zuder Derkäuflichkeit der Justitzstellen, welche nach seinem Todallgemein ward. Durch seine Kriege in Italien stets in Geld-

Bedürfniß, fing er an die Finanz-Stellen *) zu verkaufen. ä

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*)Den Verkauf der Justitz - Stellen verbot er ausdrücklich §

durch seine Verordnung vom I. 1498, am. 40. rl

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