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1 (1835)
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legirrms, ans welchem die Gesetze, die von einer Stände-Ver-sammlung untersucht und verhandelt werden, in der Regel vordenjenigen, welche die Minister und ihre Rathe dictiren, denVorzug verdienen. Die Deputirten im Allgemeinen haben ge-wiß nicht so viel Einsicht und Geschäfts-Kenntniß als die Mi-nister. Allein für die Deputirten und eben so für die Geschwor-nen macht diese Beschäftigung mit der Gesetzgebung einenmerkwürdigen Abschnitt ihres Lebens aus. Sie bringen daherzu derselben einen weit reinern Willen und einen kräftigernVorsatz mit, als man von beständigen Beamten bei dem Drangund dem beständigen Einerlei der Geschäfte erwarten kann.Erwählte man aber die Deputirten auf Lebenszeit, oder ließein Geschwornen - Gericht auf mehrere Jahre zusammen, *) sowürden beide bald viel schlechter als das schlechteste aus be-ständigen Beamten zusammengesetzte Kollegium seyn.

2) Die Geschwornen sehen den Angeklagten gewöhnlich andem Tag des Gerichts zum ersten - und letztenmal. Keine Em-pfehlung kann sie für- keine frühere Feindschaft gegen densel-ben eingenommen haben. Ganz anders verhält es sich mit denRichtern, die man im Voraus kennt. Besonders werden Ver-brecher aus den Hähern Ständen schon Gelegenheit finden sichwenigstens durch ihre Freunde dem Richter, auch vor dem Ge-richtstag , zu nähern, und ihre Vertheidigung, ehe derselbe dieAnklage gehört hat, vorzubringen. Ich glaube, man kann oh-ne den Richtern im mindesten zu nahe zu treten, behaupten, daßihre Aussprüche in dieser Hinsicht zu denen der Geschwornenin einem fast gleichen Verhältniß stehen, wie die ehemals zuwei-len von dem Hof ausgehenden Urtheile zu den Aussprüchender Richter- Kollegien.

3) Ueberhaupt ist der Vorwurf durchaus unwahr, als obbei der Geschwornen-Anstalt das Talent und die Geschäfts-Er-fahrnng der Richter ganz außer Acht und unbenutzt gelassenwürden. Vielmehr liegt Alles, wozu Kenntniß der Gesetze undGeschäfts - Erfahrung gehört z die Jnstruction und Leitung desProzesses, das Zusammensuchen der Beweise, die Vernehmung

*)Das Revolutions-Tribunal liefert einen schrecklichen Be-weis dazu.