sonen zu bekümmern. Das Revolutions-Tribunal lieferte täg-lich an fünfzig Schlachtopfer unter das Henkerbeil, welches derhöllische Witz der Zeit „einen Ofen voll (lournöo)" nannte.Ganz Frankreich schwamm in Blut, indem die in den verschie-denen Städten nach dem Beispiel des Pariser errichteten Re-volutions - Tribunale hinter ihrem Muster nicht zurückbleibenwollten. Doch nur etwa zwei Monate dauerte dieses Uebcr-maaß des Gräucls, welche Zeit in der Schreckens - Regierungselbst eine Epoche des Schreckens war. Am (9ten ThermidorI. 2, 27sten Julius 1794) stürzte Robespierre mit seinen An-hängern. Schon gleich den folgenden Tag ward er und 21derselben, unter andern auch das Ungeheuer Couthon, der Ur-heber des schrecklichen Dekrets vom lOten Juni 1794, vondemselben Tribunal aufs Blut-Gerüst geschickt, *) welches ihnenin der Ermordung so vieler Schlachtopfer behülslich gewe-sen war.
Den Tag nach der Hinrichtung Robespierres snspendirteein Dekret des Convents die Wirksamkeit des Revolutions-Tribuuals. Mehrere Mitglieder desselben, worunter der blut-dürstige Fouquier-Thinville, Eins der größten Ungeheuer, wel-ches die Revolution hervorgebracht, wurden in Anklagezustandversetzt und bestiegen spater das Blutgerüst. Die Gefängnisseöffneten sich und Schaaren von Gefangenen strömten aus den-selben in die Arme der Freiheit und ihrer Familien zurück. Dochbald crschrack man selbst über die große Zahl dieser Befreiten.Die Furcht vor Verschwörungen und Verbindungen mit dem Aus-land hielt noch alle Gemüther gefesselt. Man glaubte es dahernoch nicht angemessen zu seyn das Revolutions-Tribunal aufzu-heben , sondern beschrankte sich darauf, seine Mitglieder zu än-dern und ihm mildere Formen vorzuschreiben. Durch das Dekret
*)Eine eigentliche Vernrtheilung derselben durch das Revo-intions-Tribunal fand nicht Statt. Da sie nämlich durchden Eonvent außer dem Gesetz (llors I» loi) erklärt wa-ren, so handelte es sich blos von der Identität ihrer Per-sonen. Nachdem Einer der abscheulichsten Helfershelferder Tyrannen, Fouquier-Thinville, öffentlicher Ankläger beidem Revolutions-Tribunal, diese Formalität berichtigt, wur-den die Gefangene« zum Tode geführt.