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hen National-Gerichtshofs. Die Zusammensetzung desselben unddas Verfahren wurden oft geändert, und nahmen immer mehrden Eharacter der Grausamkeit an, wie aus der Begleichungder nachcinandcrfolgendcn, in der Note angeführten Dekrete desConvents naher erhellt. Allein allezeit bestand das Tribunalaus Richtern, Geschwornen, einem öffentlichen Ankläger undeinem Gerichts-Secrctair. (Es befand steh kein besonderer Kom«miffair der Regierung oder Staats--Procurator dabei). DieEntscheidung über die Thatsache blieb allezeit den Geschwornen«und die Bestimmung der Strafe den Richtern überlassen. DieleJury war es aber nur dem Namen nach, und hatte in derThat Nichts von der wohlthätigen Einrichtung derselben. DieGeschwornen wurden bei der ersten Errichtung des Tribunals(am lOten März 1793) zwölf an der Zahl, von dem National-Convcnt für eine bestimmte Zeit (für Einen- späterhin fürdrei Monathe) gewählt, in welcher Zeit sie in allen vor dasRevolutions-Tribunal gebrachten Sachen urtheilten. Der An-geklagte und eben so der Ankläger konnte Einen oder Einigederselben nur aus bestimmt angegebenen Gründen verwerfen,über deren Werth die Richter entschieden. Für die auf dieseWeise ausfallenden, traten die Ergänzungs - Geschworne ein.In jeder einzelnen Sache entschieden über die Thatsache (nachdem Einsetzungs - Dekret vom lOten März 1793) zwölf- nachdem schrecklichen Gesetz vom lOten Juni 1794 neun oder sie-ben- und nach dem Dekret vom 28stcn Dezember 1794 eilfGeschworne und zwar nach absoluter Stimmen-Mehrheit. *)Sie mußten ihre Stimmen laut abgeben. Die Verhandlungenwaren öffentlich. Vor denselben fand (nach der ersten Bestim-mung) eine Jnstruction des Prozesses, eine Vernehmung desAngeklagten, der Zeugen u. s. f. vor einem Richter, dem einGerichts-Secrctair beigegeben war. Statt. Dem Angeklagtenward eben so (vor dem Dekret vom lOten Junius 1794) ein
*)Die Zahl der Geschwornen im Ganzen ward späterhin, 'da das Revolutions - Tribunal sich in mehrere Scctioncntheilte, bis auf dreißig und scchszig vermehrt. Das Leosentschied dann nur, zu welcher Section jeder einzelne Ge-schworne gehören sollte.