Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
542
Einzelbild herunterladen
 

das Dekret über die Organisation der Criminal-Justiz (vomlöten September 1791 rit. 14) wurden nicht allein alle Der«Haftungen, die von andern als den gesetzlich beauftragten Be-amten ausgingen, verboten, sondern auch sehr wirksame Maß-regeln angeordnet, um über die Ausübung dieses Verbots zuwachen. *) Allein wohl nie wurden so schöne Erwartungen sobitter getäuscht als diesesmal. Nach dem Sturz der Monar-chie, unter der Schreckcns-Regicrung, sah Frankreich den Skan-dal der willkührlichen Verhaftungen bis zu einem Uebermaßgetrieben, wovon man kein Beispiel gekannt, ja wie man essich früher nicht als möglich hätte denken können. Die Con-stitution, welche der National-Couvcnt den 24. Junius 1793dem Volk vorlegte, gab (srl. 55) dem gesetzgebenden Korpsdas Recht diejenigen anzuklagen, welche eines Complots gegendie öffentliche Sicherheit verdächtig wären. Allein von diesemscheinbar gemäßigten Anfang ließ der Convcnt sich durch denDrang der Begebenheiten sehr bald zu den ärgsten Greuelnfortreißen. Schon den 17ten September 1793 erschien daSberüchtigte Gesetz über die Verdächtigen. (>oi lies suspeets.) **)Nach demselben sollten in ganz Frankreich alle Verdächtigen und als solche bezeichnet Art. 2 unter andern Alle, welchedurch ihr Betragen, durch ihre Reden, Schriften, oder durchihre Verbindungen (xsi- Ieu,s relational sich als Freundeder Tyrannei und des Fedcralismus gezeigt hätten in Haftgenommen-, und bis zum Frieden in Haft gehalten werden.Die Ausführung dieser schrecklichen Maßregel ward den Auf-sichts-Ausschüssen (evnntes so 5urveillsnee) übertragen, derendurch das Dekret vom 21sten März 1793 bei allen Gemeindeneingesetzt waren, und die aus 12 Mitgliedern bestanden. DieseAufsichts-Ausschüsse sollten (srt. 3) unverzüglich eine Liste allerVerdächtigen ihres Arrondissemcnts aufstellen, dieselben verhaftenund ihre Papiere versiegeln lassen. Die Vcrbaftung sollte

*)vesenne tom. III. p. (348349).

**)1)e8enne eos. zenei-. 1'rsno. tom. X. p. 129. Man ver-gleiche noch das Dekret vom 22sten Neutose I. 2 (13-März 1794). ibisi x. 150-