glaubt, denselben entweder unmittelbar vor diese Gerichte la-den lassen, oder er kann auch seine Klage bei dem Staats-Pro-curator anbringen, und sich diesem, wenn er die Klage verfolgt,als Civil - Parthei anschließen; endlich steht auch dem Staats-Procurator von Amtswegcn diese Bcfugniß zu..
3) Den verschiedenen Graden der strafbaren Handlungengemäß, ist- oder sollte auch wenigstens die Art der Gefäng-nisse seyn (obschon hierin die gesetzlichen Vorschriften leidernicht allenthalben befolgt werden). Die constituirende Ver-sammlung richtete ihre Aufmerksamkeit bald auf diesen in Frank-reich früher gänzlich vernachlässigten Gegenstand. In dem De-kret, welches sie den 19ten Juli 1791 über die Einrichtung derPolizei- und correctionnellen Gerichte *) erließ, bestimmte sie(tit. 2. srt. 2—5), daß für die zu correctionnellen Strafenverurtheiltcn, unter dem Namen Besserungs-Häuser (maison,äs cori-eotion) besondere Gefängnisse eingerichtet werden soll-ten. Wenn ein Besserungshaus sich in dem nämlichen Localmit dem für die Verbrecher bestimmten Gefängniß befände, sosollte es von demselben dennoch gänzlich getrennt seyn.
Das Dekret derselben Versammlung vom löten September1791 über das Criminal-Verfahren **) bestimmte ferner (tit.13. sm. 11, 1), daß die eigentlichen Gefängnisse, wo die ver-urtheilten Verbrecher ihre Strafe aushielten, durchaus von den-jenigen Häusern getrennt seyn sollten, wo man die Beschuldig-ten oder auch Angeklagten, um sich ihrer Person zu versichern,aufbewahrte. Bei jedem correctionnellen Tribunal sollte (am. 1)ein Arresthaus (msison ä'-mis,) bestehen, um dorthin alle die-jenigen zu bringen, gegen die ein geeigneter Polizei-Beamter(der damals hierin die Stelle des Jnstructions-Richters vertrat)einen Verhaftungs - Befehl (msnäst ä'ar-rst) erlassen hatte.Ferner sollte bei jedem Criminal-Gericht ein besonderes Crimi-nal-Arresthaus (maison äs justice) eingerichtet werden, wohindie Beschuldigten erst, nachdem sie förmlich in Anklagestandversetzt waren, und deßhalb ein Ergreifungs-Befehl (oräon-nsncs äs xeise äs sorxs) gegen sie ergangen war, gebracht
*)Oesen. lom. 111. p. 303»
**) idiä x. 325, 329.