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Verfahren vor denselben ist fast ganz (si-r. 190) enthalten.Die Instruction geschieht in der öffentlichen Sitzung selbst undes findet keine vorläufige Untersuchung vor dem Jnstructions-Richter Statt, (Die Fälle abgerechnet, wo eine Handlung, dieman anfänglich für ein Verbrechen hielt, sich während der nä-hern Untersuchung vor dem Jnstructions-Richtcr als ein bloßesVergehen herausstellt, und deßhalb das Erkenntniß darübervon der Raths- oder Anklage-Kammer an das Polizei - odercorrectionnclle Gericht verwiesen wird). Bei dem öffentlichenVerfahren trägt zuerst der Staats-Procurator, und die Civil-Par,thci, oder bei Forstfreveln der Forstbcamte — welchem letzter»nach dem kaiserl. Dekret vom 18ten Junius 1809 *) ein beson-derer Platz unmittelbar nach den Beamten der Staatsbehördeangewiesen ist — die Sache vor. Darauf werden die Proto-kolle **) und sonstigen Berichte von dem Gerichts - Sccretairverlesen, die Zeugen für und gegen abgehört, und die etwaige»Einwendungen dagegen vorgebracht und abgeurtheilt. AlleStücke, welche zur (Überführung oder Rechtfertigung des An-geklagten dienen können, werden den Zeugen und Partheienvorgelegt. Nun wird der Angeklagte vernommen; er sowohl,als alle die für den Schadcns-Ersatz verantwortlich sind, brin-gen ihre Vertheidigungs-Gründe vor. Dann trägt der Staats-Procurator die ganze Sache nochmals knrz vor, und machtseine Anträge, worauf dem Angeklagten und die wegen desSchaden-Ersatzes verantwortlichen Personen erwiedern können.Nun erfolgt das Urtheil entweder auf der Stelle oder in der
Nach dem kaiserl. Dekret vom 30sten März 1808 Art. 56sollen außer der gewöhnlichen Rolle für die Civil - Sachennoch zwei andere Rollen angefertigt werden. Auf die erstewerden alle eigentlichen Klagen (xlsintes) wegen Beleidi-gungen u. s. f. und Ucbertretungcn der Polizeigesetze, aufdie andere alle Sachen, die sich auf Forst-Vergehen, aufdie Einregistrirungs - Gebühren, Lotterien, und überhauptauf die Abgaben beziehen, getragen. Das Erkenntniß da-rüber ist an eine besondere Kammer gewiesen. (Dosen,tom. I V. i>. 438).
*) Dosen. tom. IV. p. 454