leuchteten Saal abzumachen. Diese Gerichte, wobei nur beson-ders dazu beauftragte Personen die Richter-Stellen versahen,wurden wegen der Eigenthümlichkeit des Orts auch Feuer-kam-mern oder brennende Kammern (ckgmlil-on si-Ot-ines) genannt.Zu Zeiten Franz des Zweiten trcg. von 1559—1560) gab mandiesen Namen einer besondern Kammer, die bei icdcm Parla-ment niedergesetzt war, um die Lutheraner und Kalvinistcn zurichten, welche gewöhnlich mit dem Feuertodc bestraft wurden.Denselben Namen erhielt ein im I. 1679 unter Ludwig demVierzehnten niedergesetztes Gericht zur Verfolgung und Bestra-fung der Giftmischerei, welche damals Alles in Furcht undSchrecken setzte. Nämlich zwei Italiener, wovon Einer Erilihieß, nachdem sie ihr kleines Vermögen in alchymistischen Expe-rimenten verloren, fingen an Gifte zu verkaufen. Eine großeMenge von Personen, selbst aus den vornehmen Ständen,wurden verdächtig, ihre nächsten Angehörigen, die sie haßtenoder beerben wollten — man nannte diese Gifte auch Erb-schaftspulver (pouäl-05 lle suocorbion) — vergiftet zu haben.Eine Marquisin Brinvilliers, die angeklagt war, ihren Vater,den Polizei-Lieutenant D'Aubray durch Gift ermordet zu ha-ben , ward im I. 1676 verurtheilt verbrannt zu werden.Schrecken und Furcht bemächtigte sich nun aller Gemüther,wcßwegen der König im I. 1679 zur Untersuchung dieser Ver-brechen eine besondere Kommission (Feuerkammer) niedersetzte.Diese Kommissionen, deren, wie wir schon bemerkt, von Zeitzu Zeit wegen verschiedener Verbrechen mehrere angeordnetwurden, hiessen auch wohl Kammern des Arsenals (cliumbrozsto 1'srsonsl, elismlii-e» ro^slos äs I'arsonsl) , weil mehrerederselben dort regelmäßig ihre Sitzungen gehalten hatten.
Welches ordentliche oder außerordentliche Gericht aber auchimmer über einen Angeklagten entschieden hatte, so stand demKönig allezeit das Begnadigungs-Recht zu. Er ertheilte dieseauf das Gesuch des Angeklagten oder Verurtheiltcu in Formvon Kanzcllcischreiben, welche man Begnadigungs-Bricfe (lenzessie gräco) nannte. Man unterschied dreierlei Arten derselben,nämlich 1) Vernichtungs-Briefe (lettros st'sboliuon), 2) Er«lassungs-Briefe (lettro, rls remirsion), 3) Derzcihungs-Briefe