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1 (1835)
Entstehung
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zugesiegelt waren, daß man den Inhalt, ohne das Siegel zuverletzen, nicht lesen konnte. *) Bei einer Verweisung warddas königliche Schreiben auch wohl an den zu verweisendenselbst- hingegen bei Befehlen zu geheimen Verhaftungen immeran den Beamten gerichtet, der die Verhaftung vornehmen sollte.Die Form eines solchen Schreibens war folgende: „I>Ion8ieur-(hier folgte der Name und Stand der Person, woran es ge-richtet war) ils V0U8 lsis oolt« lettio pour V0U8 äii-6ms volontö est <^uo vous kg8sie2 teile el>08e clr>N8 tel tem8,8i » ^ ksito8 (gute. 8ur ee je prie clieu ^u'il vou8 git en8» 8»inte et cliZne Asi cle." Nun folgte außer der Unterschriftdes Königs und Staats-Sccrctairs noch die Adresse an denje-nigen, woran der Brief gerichtet war. Derjenige, der einensolchen Brief überbrachte, nahm eine Art von Protokol überdie Erledigung seines Auftrags auf, und ließ sich auch vondemjenigen, dem er ihn aushändigte, einen Empfangschein gc,ben. Es ist nicht nöthig über die Ungerechtigkeit dieser Maß-regeln, worüber nun die Geschichte gerichtet, hier ein Worthinzuzufügen. Allein das glaube ich nicht unbemerkt lassen zudürfen, daß diese geheimen Verhaftungen durch kein einzigesGesetz erlaubt, vielmehr durch sehr viele verboten, aber dennochfast von allen Königen (des Dritten Geschlechts wenigstens)ausgeübt **) worden sind. Diejenigen, welche man auf diese

*)Sic hießen daher auch Ietti -08 cloxex.

**) Einige sehen als erstes Beispiel von diesen lettrex äsosobot den Befehl an, wodurch Brunehild oder Thcodo-rich im I. 800 dem heil. Colomban auflegte, sein Klosterzu Lureuil zu verlassen, und sich bis auf nähere Weisungan einem gewissen Ort aufzuhalten (guosäu8gue iex;r,Ii88onlenris, <jU0l1 volu>88et, «leeor'liei et). Gewiß ist esindessen und es geht aus unzähligen Stellen der Gesetzeder Barbaren und der Eapitularien hervor, daß damalsdem König gesetzlich das Recht der willkührlichcn Ver-haftung nicht zustand. Montesquieu «8pl-. rl. loix. liv.XXXI. obg;,. 2. glaubt zwar, die Könige des Ersten Ge-schlechts baden alle Gesetze durch die sogenannten Pracep-tioncn (Befehle an die Richter, bestimmte Verbrechen undUcbertrctungen der Gesetze zn dulden) unwirksam machenkönnen. Allein andere Gelehrte (Houard in seinem Com-