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1 (1835)
Entstehung
Seite
485
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liche und höhere Staatsbeamten ausgenommen, deren Criminal-Prozesse noch immer einzig zu der Competcn; der großen Kam-mer gehörten.

Ucbcrhaupt hat, wie schon bemerkt worden, das Crlminal-Verfahrcn seit der Verordnung von Villers-Cottcrctö bis zu denletzten Zeiten im Ganzen nur wenige Veränderungen erlitten.Die Criminal-Ordnung vom I. 1670 hat zwar mehrere ehe-mals zweifelhafte Fragen entschieden, und überhaupt alle frü-her bestehenden Gebräuche gesetzlich zu einem Ganzen vereinigt.Allein dieses ist auch ihr größtes Verdienst. *) Einzelne Punktewaren auch schon durch frühere vom I. 1530 bis zu 1670 er-schienene Verordnungen bestimmter als ehemals geregelt worden.So übertrug, wie schon S. 452 erinnert worden, die Verord-nung von Moulins (unter Carl dem Neunten im I. 1566)srt. 35 die Instruktion der Criminal-Prozesse und die Bestra-fung des Schuldigen dem Richter des Orts, wo das Verbre-chen begangen worden, welches die Ordon. von 1670 von neu-em bestätigte. Nach der Verordnung von Rousstllon (srt. 18)hielt die Appellation, wenn sie wegen Inkompetenz des Richtersangestellt ward, zwar nicht die Verhaftung des Beschuldigten,aber doch die fernere Instruktion des Prozesses auf. Dievräon. 4. 1670 befahl hingegen (nr. 25. srt. 2) die Fortse-tzung und Vollendung des Prozesses bis zu dem Urtheil ein-schließlich ungeachtet der Appellation wegen Inkompetenz. InHinsicht der Appellation hatte die Gesetzgebung unter Franzdem Ersten häufig geschwankt, **) indem es bald den Beschul-digten überlassen ward, von dem Untcrrichter unmittelbar(oiniszo meäio) an das Parlament zu appelliren, bald dafürvon dem Gesetz selbst eine bestimmte Regel festgesetzt ward.Die oräon. ä. 1670 setzte endlich (lit. 26. srt. 1) fest, daß in

*)Die oräon. 4. 1670 hat in Beziehung auf das Crunmal-Vcrfahren Etwas Vollständigeres geleistet, als die oräon.4. 1667 hinsichtlich des Civil-Verfahrens. Unvollständlg-keit ist einer der Hauptmängel der letztem.

**) Ueber diese Veränderungen sehe man v'ägnessesn ülsxim.snr ls Ooinpvt. 4. )UAos on mal» orim. Oouvr. tom. V-x. 543-