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1 (1835)
Entstehung
Seite
435
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billigen Beschwerde dadurch abgeholfen, daß dergleichen Sachenauf der Rolle (S. 270,271) die Nummer behalten, mit welcher sieursprünglich eingetragen waren. *) Auch die Vorwürfe,die man dem französ. Verfahren wegen der zu großen Mengevon NullitLtcn machte, sind durch die Bestimmungen des eoä.6. procell. größtentheils gehoben. Jeder weiß, daß ohne dieBeobachtung gewisser Formalitäten kein gerichtliches Verfahrenmöglich ist. Insbesondere ist nicht zu verkennen, daß geradebei den Völkern, deren Verfassung frei war, (z. B. bei denRömern) die Zahl der vorgeschriebenen Formalitäten größerwar, und deren Beobachtung strenger gefordert ward, als beiandern. Allein es geht hier wie bei allen Dingenlos ex-tremes se touclient. " Wer die Willkühr der Personen zuängstlich vermeiden will, läuft Gefahr durch die Nothwendig-keit der Sachen selbst erdrückt zu werden. Obschon also aller-dings gewisse Formalitäten nöthig sind, und die Anwendungdes Rabulisten-Grundsatzesls lormo empörte le lenck" nichtganz zu vermeiden ist, so muß es doch der Zweck des Gesetz-gebers seyn, den Ausgang eines Rechtsstreits so sehr von deninnern Gründen der Sache und so wenig von der äußernForm abhängig zu machen, als nur immer möglich. In demehemaligen Frankreich nahm man meistens an, daß die Unter-lassung einer Förmlichkeit nur dann die Nichtigkeit des Verfah-rens nach sich ziehe, wenn das Gesetz dieselbe ausdrücklich un-ter Strafe der Nichtigkeit vorgeschrieben hatte. Das unterdem National - Convent den 4ten Germinal I. 2 erlassene Ge-setz**) bestimmte dagegen Art. 2, daß wegen der Unterlassungaller Formalitäten, welche durch die seit 1789 von den Stell-vertretern des Volks erlassenen Gesetze vorgeschrieben wären,in Civil-Sachen Caffation eingelegt werden könnte, wenn auchdie Strafe der Nichtigkeit nicht ausdrücklich ausgesprochen wä-re. Allein der e. ä. x. führte (srt. 1030) die alte Gewohnheitals förmliches Gesetz ein. Auch wird selbst bei Verletzung ei-ner unter Nichtigkeits - Strafe vorgeschriebenen Form in der

*)Deeo. impeo. 3. 30- ülsrs 1808. art. 31, 73. Dosen,iom. IV. p. 438-

**)Desea. tom. 111. p. 138.