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ziemlich deutlich aus dem so eben angeführten Gesetz des voll.,so wie noch insbesondere aus der 44sten Novelle. Der Tabelliomußte, wahrend der Act aufgenommen und ins Reine geschrie-ben ward, gegenwärtig seyn, damit er von dem Geschäft gehö-rige Kenntniß hätte, und nöthigenfalls darüber Auskunft gebenkönnte. Die ausgefertigten Urkunden durften nur auf ein be-sonderes Papier geschrieben werden, worauf wie es scheint, derNamen des vome8 8sersrum Isrgitionum , und das Jahr,worin es verfertigt war, sich angemerkt fand; (obsrts ^usein initio, czuoä voestur protooollum, per tempors glorio-sizsimi eomitis 8svrsrum Isrgitionum ksbest sppellstionem,er rempu8 guo cbsrts ksvts e8t). Dieser Eingang ward,wie man sieht, Protokoll * *) genannt. Der Kaiser verbietetin der angeführten Novelle dieses Protokoll abzuschneiden (pro-locollum invitlere) , indem dadurch viele kslss entdeckt wür-den. Ein solches Document, wenn es auch von einem Tabellioausgefertigt war, hatte aber darum doch noch nicht vollenGlauben, dazu mußte es den öffentlichen Acten bciregistrirtwerden. In dem Theodos. Gesetzb. (Üb. UI. rir. 5. leg. 1. äaHonst.) heißt es ausdrücklich „ kster N 08 ter nullsm voluitliberslitstem rslere, si soti8 in8erts nvn S88et. " AchnlicheBestimmungen finden sich in dem Gesetzbuch Justinians (leg.30 et 31 6oä. klo 6onstionibu8). In den ersten derselben(leg. 30) sind die Beamten näher bestimmt, in deren Registerdie Urkunden eingetragen werden mußten. **)
nennt, und der vollendete Act mit der jetzigen gro88e übcr-ein. Indessen hatte der erste Entwurf Oelieäs) keinenWerth, und ward nicht aufbewahrt. Dasselbe fand auchfrüherhin in Frankreich Statt, Das Wort (minute) hat-te damals, in Beziehung auf notarielle Acte, dieselbe Be-deutung , die es noch jetzt im gemeinen Leben hat, wo essoviel ist, als der erste rohe Entwurf, das Brouillon. Spä-terhin aber, als dieser Entwurf aufbewahrt und von denPartheicn unterschrieben werden mußte, bezeichnete mandurch: minute die Urschrift.
*)M. s. N. Ou-Osnge glo88gr. sä voe. krotoeollum. DieBedeutung des Worts hat mehrmals gewechselt. Später-hin verstand man darunter die Urschrift (Is minute).
**)Jn der Hauptstadt bei dem wsgister cen8U8; in den