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so kann das Gericht, wohin die Abtei verwiesen ward, kein an-deres als das königliche Hofgericht (die rsgustss äs I'llotvl)»der allenfalls das gestimmte Parlament gewesen seyn; denndie Kammer des Parlaments rsgustes äu palais genannt,bestand damals noch nicht. Diese ward erst gegen d. I. 1329unter Philip dem Langen (ursprünglich zur Beantwortung derdem Parlament eingereichten Gesuche leerstes)) errichtet.Im 1.1365 waren indessen schon alle Prozesse der Secrctairedes Königs an diese Kammer gewiesen, so daß in dem letzter»Jahre (1365) das Privilegium committimus schon ganz sicherbestand. Anfangs kannte man nur somminimus mit dem gro- >ßen Siegel, so wie es Anfangs auch für ganz Frankreich nurEine Kanzellei gab. Ucberhaupt mag man zuerst nur eine»sparsamen Gebrauch davon gemacht haben. Allein derselbe istspäterhin nur zu sehr ausgedehnt worden. Es gab indessenmehrere Provinzen, z. B. Artois, Bretagne, Dauphins, insbe-sondere die spater mit Frankreich vereinigten Länder: Franche-Comts, Elsaß, Flandern, Cambrcsis, worin es bis zu den letz-ten Zeiten nie gegolten hat. In einigen andern war es nurunter gewissen Beschränkungen-eingeführt, wie in Bresse, Bu-gcy und Ger, wo es in Beziehung auf den Verkauf von unbe-weglichen Gütern nicht galt, welches für einen Vorzug dieserProvinzen angesehen ward.
Außer dem Vorrecht soimulttimlls, gab es noch mehrereähnliche Privilegien. Einige derselben waren mehr ein Privi-legium für die Richter als für Eine der Partheien. So kamZ. B. dem Stadtgericht von Paris und noch einigen andernGerichten das Erkenntniß in allen Streitigkeiten zu, die sichin ganz Frankreich über einen mit dem Siegel derselben ver-sehenen Act erhoben. Ein solches Siegel hieß ein Siegel mitCompetcnz-Begründung (soel snritzutil äs jurisäistisn). An-dere bezogen sich aber auf die Personen der Partheien. (S.258.)So standen die Forstbeamtcn und einige andere nur unter derGerichtsbarkeit der Prastdial-Gerichtc. Einige geistliche Corpo-rationen die Priester des Oratoriums, die regulairen Canonici,
keit des Verfassers dieser Schrift, entfernt fast jeden Zwei-fel, als ob er die somwittimuL mit der garäs - garäisnas
verwechselt habe.