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1 (1835)
Entstehung
Seite
287
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den Bericht, der dem Richter über das Factum, welches einbeschleunigtes Verfahren erfordert, von der Parthei, die das-selbe nachsucht, erstattet wird. *) Zuweilen indessen wird darun-ter dieses Verfahren selbst verstanden; wie (eoä. 4. p. iörspsrtio, liv. V. tit. 16), welcher TitelDes röteres" über-schrieben ist, und das man übersetzt hat:Von dem Verfahrenbei schleunigen Präsidial-Untersuchungen." Nach diesem Titelist die vorläufige Entscheidung in allen solchen Fällen dem Prä-sident des Tribunals der ersten Instanz oder dessen Stellvertre-ter übertragen. Ort. 806, 807). In der Regel bestimmt dasTribunal den Tag und die Stunde, wo alle Klagen der Artvor den Präs.dent und zwar in dem Sitzungssaal des Gerichtsgebracht werden sollen (srt. 807) ; in dringenden Fällen kannderselbe aber auch aus eigener Macht erlauben, daß eine Par-thei vorgeladen werde, entweder in dem Gerichtssaal oder auchin seiner (des Präsident) Wohnung zu erscheinen. Die Vorla-dung muß indessen in diesem Fall auf Befehl desselben, mit des-sen Vollstreckung er einen Huissier beauftragt, geschehen (srt.808). Die bei diesem Verfahren erlassenen Verordnungen sind

den oder leicht zu entscheidenden, kurz bei denjenigen Sa-chen, die man summarische nennt (e. ä. p. srt. 404, or-äon. 6. 1667, tit. XVU. srt. 15) ein schleunigeres Ver-fahren als das gewöhnliche Statt. Dieselben werden nachbeiden Gesetzgebungen gleich nach Ablauf der Vorladungs-Frist ohne weitem Schriftwechsel vor die Gerichte gebracht,welche der Entscheidung dieser Gegenstände eine besondereZeit widmen müssen. Die alte Gesetzgebung erlaubte denPartheien in diesen Fällen bei den Untergerichten sich selbstund ohne Zustand eines Anwalts u. s. f. zu vertheidigen.Wegen des Näheren sehe man die Gesetzbücher selbst, unddie Commentatoren. Auch die vor der oräo». ä. 1667bestehenden Gesetze, insbesondere die oräo». ä'Orlesns 6.1560 srt. 57, 58, die oräo». llo Divis 6. 1579 srt. 15Zenthalten ähnliche Bestimmungen über diesen Gegenstand.M. s. N. Imkert I?rst. jurlio. liv. I. cksp. 1.

*) ülerlin De'pert. srt. relerö.O'est le rspport (all sirmgAistrst ck'un ksit, c^ui exi^e une prompte cleeision ets»r le^ue! lo su^e peut prononeer provisoirement e»80 » llotel. " Mit dieser Erklärung stimmen auch die äl-tern französ. Juristen übcrein.

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