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dieser Provinzen mit ihrer Krone, in vielen derselben schonoberste Gerichtshöfe (voui-s souveränen), vor. Diese hiessenzwar nicht Parlamente, sondern führten in den verschiedenenProvinzen verschiedene Titel (in Bretagne und Champagnesssises oder Argnst» sours hOu-Osnge Olosssr. äst vve. DiesNISANI'1, in der Dauphinö eonseil üelpliinsl, in der Nor-mandie I'eeliiguier u. s. f.). Allein sie hatten das mit demParlament von Paris gemein, daß sie sich nur von Zeit zuZeit und zwar zu bestimmten Fristen versammelten, und alleRechtsstrcitigkcitcn in letzter Instanz entschieden. Die Königeliessen dieselben auch, nachdem sie Landesherrn in den Provin-zen geworden, eine Zeitlang fortbestehen, gaben ihnen aber spä-terhin den Titel: Parlamente, und ordneten überhaupt ihrenGeschäftsgang nach dem Muster des Parlaments von Paris.Sie legten Ihnen auch fast dieselben Vorrechte *) und Befug-nisse wie diesem bei. Dieses galt insbesondere in Beziehungauf die Gerichtsbarkeit. Jedes Parlament entschied über allein seinem Gcrichtsbczirk vorkommenden Civil- und Criminal-Fälle in oberster und letzter Instanz; wovon nur einige Sa-chen , die sich auf die Verwaltung bezogen, und die überhauptnicht vor die Parlamente, sondern vor andere besondere Ge-richte, (den Obcrstcuerhof, die Oberrcchenkammer, eour stvssistos, clismbro stos eoinxte») gehörten, so wie wenige dem
und Unter-Navarra. 9) Das Parlament von Metz, ein-gesetzt im I. 1632. 10) Das Parlament von Besanoon
für die Franchc-Comte, eingesetzt im I. 1674- 11) Das
von Flandern, welches zuerst seinen Sitz zu Tournay,nachher zu Cambray und zuletzt, nach einem Edict vomI, 1713 zu Douay batte, eingesetzt im I. 1686. 12) Dasvon Nancy, eingesetzt im I. 1775 an die Stelle deö ober-sten Gerichtshofs von Lothringen. Außer den Parlamen-ten bestanden noch zu Colmar, Arras und Pcrpignan so-genannte oberste Gerichtshöfe (cour-s souvoosinos) , welchedieselbe Gerichtsbarkeit, aber ohne die sonstigen legislativenAttribute der Parlamente, hatten.
*) Einige kleine Verschiedenheiten fanden in dieser Hinsichtdoch zwischen den Parlamenten Statt, wovon in der Folgenoch gelegentlich geredet werden soll.