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beizuwohnen, und daß sie, wenn eine Sache ihnen bedenklichvorgekommen sey, die Entscheidung dem König selbst überlassenhätten. *) Indessen bestand auch schon zu den Zeiten dessel-ben Königs, und wahrscheinlich noch früher, um Sachen vongrößerer Wichtigkeit zu entscheiden, ein höherer Gerichtshof,der ebenfalls nur von Zeit zu Zeit auf Befehl des Königs zu-sammentrat, allein aus einer großen Zahl der höchsten undaufgeklärtesten Personen des Reichs zusammengesetzt ward.Schon die Könige des Ersten und Zweiten Geschlechts pflegtenGegenstände von größerer Wichtigkeit, ehe sie dieselben vor dieVolks-Versammlung brachten, in einem engen Kreis ihrer erstenBeamten, so wie der vornehmsten Personen des Reichs zu be-rathen. Ungefähr seit den Zeiten Ludwigs des Sechsten (reg.1108 — 1137 fing man an, diese Versammlungen Parlamente**)zu nennen. In den ersten Zeiten ihrer Entstehung wurden auf
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*) Man sehe hierüber noch die Zweite von den Abhandlun-gen von Oll-6snge, die er seiner Ausgabe des Lebens vonLudwig d. H. beigefügt hat. Sie ist: vea xlsüs llo Isxorte überschrieben. Die Patriarchalische Sitte, daß die r
Könige in Person unter ihren Unterthanen Recht sprachen, ,
hat immer für die Menschen Etwas sehr anziehendes ge-habt^ obschon es jetzt sehr ungeeignet wäre. Doch hat sichbis jetzt die Sitte, daß die Fürsten die Klagen und Bittenihrer Unterthanen über andere, als Justitzsachen persönlichanhören, in einigen Ländern (z. B. in Oesterreich) erhal- !
ten. In Frankreich verlangte im I. 1497 der König Carl ,
der Achte von der Oberrechenkammcr von Paris, einenumständlichen Bericht darüber, wie seine Vorgänger und §
namentlich Ludwig der H. es gemacht hätten, um das ar-me Volk persönlich anzuhören (ä llonner aullienoe supguvre peuxlo). Er befahl der Obcrrechenkammer des-halb in ihren Registern und Papieren fleißig nachzusehen,und ihm einen Auszug davon mitzutheilen. Den Text die-ses königl. Schreibens findet man in der erwähnten Ab-handlung von vu-llsnge, der denselben aus den Papierender Oberrechenkammer entnommen.
**) l'.-rrlamLlitum bedeutete in dem Latein des Mittelaltersein Gespräch, eine Unterredung, eolloiuiurn, besondersüber wichtigere Gegenstände. Man sehe Ou-(lange glos-ssr. well. et intim. (.aunilst. all vov. „ ksrlsmentum."