Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
142
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Aufbewahrung der Capitularien waren sie doch vor dem I. 827noch nicht in Einen Band (in nnnm Volumen) gesammelt,sondern nur auf einzelne Blätter geschrieben, vorhanden, (»eps-rstim porsoripts llsllellsntur in inemllrsnnlis er solleclnliz).In diesem Jahr aber machte der Abt Ansegisus *) eine Samm-lung der von Carl dem Großen und Ludwig dem Frommenerlassenen, und theilte sie überdem in Bücher ab. Diese letztementhalten aber nicht den ganzen Inhalt einzelner Capitularien,sondern Ansegisus wählte aus denselben, die sich auf den näm-lichen Gegenstand beziehenden Gesetze oder Capitel (ospirulg),und machte daraus ein Ganzes, das er in vier Bücher ver-theilte. Die Arbeit des Ansegisus scheint sehr bald gleichsamgesetzliches Ansehen erhalten zu haben. Denn die folgendenKönige beziehen sich in ihren Capitularien oft auf seineSammlung, und führen die Gesetze nach der von ihmgewählten Ordnung und Nummer an. Ansegisus hatte meh-rere Capitularien Übergängen, auch waren die der nachfolgen-den Könige erst später erschienen. Bcnedictus, ein Levit vonMainz, füllte diese Lücke größtentheils aus, indem er auch dieseCapitularien sammelte und nach demselben Plan wie Ansegisus,in drei Bücher vertheilte. **) Es sind noch mehrere Hand-schriften der Capitularien übrig. Der Erste, welcher Etwasvollständigeres davon durch den Druck bekannt machte, warVitus Amerpach, der die Capitularien Carls des Großen inihrer ursprünglichen Form im I. 1545 zu Jngvlstadt, nacheiner Handschrift der Abtei Tegernsee ***) herausgab. Im

*) Ueber die Person dieses Mannes schweben einige Zweifelob, worüber man Iloinec. lli»tor. jur. Aermsn. 08p. II.H. 39. und vorzüglich die Vorrede von Balnze nachsetzenkann. Sicher ist, daß ein Abt Ansegisus die Capitulariengesammelt, denn er selbst führt sich in der Vorrede zu den-selben redend und mit Namen an.

**)Die Sammlungen des Ansegisus und Bcnedictus lzusam-men, enthalten also sieben Bücher, in welcher Zahl sie auchin unsern jetzigen Ausgaben enthalten sind.

***) Vrsooipuae oonstitntiono» Oaroli Alggni lle rolln» ooole-sisstiois et oivilillns » lllolllario nexote ex svi oonsti-rutivnuiu lillris oolleotso et nugor e coenollio NoAoru-