Sprache die Barbaren zwang, ihre Gesetze in einer fremdenabzufassen, worin sie, durch ihre Verbindung mit den Römern,schon einige Uebung erworben hatten. Das Ansehen des sali-schen Gesetzes behauptete sich, wenigstens in einzelnen Gegen-den, sehr lange (noch einige Jahrhunderte nach dem Ausstcrbendes Carolingischcn Stammes). In der Gegend von Lyon undFriburg galt es noch in den Jahren 1185 und 1296; kurzeZeit nachher aber verschwand der Gebrauch desselben so durch-aus, daß es dem großen Hansen nicht einmal dem Namen nachmehr bekannt war. *) Die von den Königen des Zweiten Ge-schlechts erlassenen Gesetze wurden, weil sie in Capitel (espituls)eingetheilt sind, gleich bei ihrer Entstehung Capitularien (espi-nilsris) **) genannt, welchen Namen sie noch führen. Vielehaben zwar geglaubt, als ob es einen Unterschied zwischen Ge-setzen und Capitularien gebe. Auch gibt es allerdings einigeStellen der gleichzeitigen Schriftsteller, woraus klar eine Ver-schiedenheit zwischen Gesetzen und Capitularien hervorgeht. Al-lein dieselbe besteht blos in dem Namen. Man wollte dadurchnur die von den frühern Königen gegebenen Gesetze von den-jenigen der Carolinger unterscheiden. Uebrigens geht aus sehrvielen Stellen der Capitularien selbst hervor, daß sie Gesetzes-kraft hatten. So heißt es z. B. Ospitul. Osrol. Oslv. sä s.873- esp. 8- „propreres per Ospitnls svi er pstris nostri,Huse k'rsnci pro IoA6 tenenäs jnäicsverunt, et liäeles nostriin Aenersli plseilo conservsnäs äecrevernnt, äisoernenäuin
*) Lsluri. tom. H. p. 1048-
**) Eine ganz vorzügliche und äußerst brauchbare Ausgabederselben ist die von Baluze, und nach ihm von Chiniakbesorgte: Ospitnlsris kle^nin IHsneoruw. ^ääitse suntNsreulli inonselli et sliornrn kormulse veteres et notseäootlssimorum viroruin. Lteplisnu« Lslusius Dutelen-si» in ununi eolle^it, sä vetustissiluos eoäiees msnus-eriptos emenäsvit, notisgue illustrsvit, ins^nsin psrtemprimum eäiäit s. 1697. Kovs eäitio snetior sv emen-ästior sä liäern sutoArsplli Lslusü, gui äe novo tex-
tuin purZsvit notss^uv essti^svit.tlursnte
ketro äe Olliniso, kie^i s eon8iliis etc. ksrisiis ex l vp.k'. (^nillsn 1780- 2 torn. bol.