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derselben ein Verbrechen * **) ) beging, nach dem Gesetz seinesGeburtsorts gestraft. Allein, ungeachtet der Verschiedenheit indiesem Punkt, stimmten sie alle darin überein, daß die Römerunter sich nach römischem Recht leben durften. — Man hat dieFrage aufgeworfen, woher es gekommen, daß, da die Barbarenden alten Bewohnern Galliens die Wahl ließen, entweder nachihren alten oder nach den Gesetzen der Ueberwinder zu leben,in einigen Provinzen sich das römische Recht erhalten hat,und in andern nicht. Montesquieu (lib. XXVIU. obsx. 4.)meint, es hange mit der größer» oder geringern Unpartheilich-keit zusammen, womit die Gesetzgebungen der verschiedenen bar-barischen Völker die Ueberwinder und Ueberwundenen behandelthaben. Da die Gesetze der Burgunder und Westgothen beiBestrafungen u. s. f. keinen Unterschied zwischen einem Römerund Burgunder oder Westgothen gemacht, so hatten die altenBewohner dieser Provinzen keinen Grund gehabt, ihre altenGesetze mit denen ihrer Ueberwinder zu vertauschen. Nach demSalischen Gesetz hingegen hätten die Franken große Vorzügevor den alten Einwohnern gehabt, und darum hätte Alles ge-eilt, sich den Salischen Gesetzen zu unterwerfen. Obschondieses nun zwar nicht ganz ohne Wirkung gewesen seyn mag,so läßt sich doch daraus das gänzliche Verschwinden des römi-schen Rechts in einigen, und eben so das der Gesetze der Bar-baren in andern Provinzen nicht erklären. Wahrscheinlicher istdaher Eichhorn's Meinung, daß, da die Franken den nördlichen
*) Ii,ex. liipusr. (XXk. 3.) üloo «utom constiruiinns utink^s pgAiilii ri^usl-iurn tsin kVsnoi, LurAuncliones,^Llsmsnni ^uscungue nstiono oommoeatn» lsts-
rit, in juclioio inteipellstus sivut lex loei oontinet ubinstus knerit, 8ic r68poneloat.
4) (^uoclsi äamnalu8 lusrit, sevnnäum ledern propri-sm, non soeunclurn ripusriam clsmnum 8U8tinek>t. —
Man sieht, ein Liebhaber des Uralten könnte eines derwichtigsten Vorrechte der neuern Gesandten aus dem Gesetzder Ripuarier herleiten.
**) Die Clerisei zog es in allen Provinzen vor, nach römi-mischem Gesetz zu leben. Späterhin indessen gehorchte siedem Gesetz der Provinz, worin sie lebte.