Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
89
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Vortheil dienen, der ich ausdrücklich beauftragt bin es zu sagen.Denn was mich betrifft, so mögte ich gern ihr und ihrenFreunden, soviel in meinen geringen Kräften steht, dienen, undnur meine Parthei ist es, die mich so reden laßt, welche esmir schriftlich mitgetheilt, und durch einen mit ihrem authenti-schen Siegel versehenen Brief versprochen hat, es wahr zu hal-ten ........ denn man darf sicher glauben, daß ich es

aus mir nicht thue, noch davon reden oder es behaupten wür-de, wenn meine Parthei mich nicht dazu aufgefordert, und IhrHerr Richter, mir es nicht befohlen und zur Pflicht gemachthattet, und deshalb bitte ich den genannten N und seineFreunde, daß es Ihnen nicht mißfällig seyn möge, und EuchHerr Richter bitte ich, daß ich mit eurer Erlaubniß dasjenigesagen und vorbringen darf, was ich für die Sache meiner Par-thei zu sagen beauftragt bin, und daß dieses mir nicht alsPflicht-Verletzung angerechnet werde." Der Richter antwor-tete darauf:Tragt euren Fall vor, so wie ihr als rechtlicherMann glaubt, daß die Sache eurer Parthei es erheischt, undhütet euch wohl Beleidigungen vorzubringen, die zu eurem Ge-genstand Nichts beitragen, und die Sache eurer Parthei nichtfördern, denn der Hof (das Gericht) verbietet es euch, undmacht euch dafür unter allen darauf gesetzten Strafen verant-wortlich, und warnt euch, daß ihr Gefahr lauft, eure Pflichtdadurch zu verletzen." Hierauf antwortete der Advokat:Gnädiger Herr, ich werde, wenn Gott will. Nichts sagen,als was mir schriftlich mitgetheilt worden, und nach meinerMeinung zur Sache meiner Parthei beiträgt und förderlich ist,und was dieselbe wahr halten wird, und werde mich hüten,meine Vollmacht zu überschreiten." Der Advokat trug nundie Sache umständlich vor, und nachdem er alle Gründe ent-wickelt, schloß er mit folgendem Antrag:Alles wohl erwogen,glaube ich daher so schließen und darauf antragen zu können,das der gesagte N das von mir vorgebrachte als wahr bekenne,wodurch er die Wahrheit bekennen und zugleich sein damitbelastetes Gewissen befreien wird, so wie daß er von euch ver-urtheilt werde, Leib und Leben nebst Hab und Gut verwirkt zuhaben. ...... Und, wenn er es läugnet, so sage ich für

meine Parthei und um das, worauf ich angetragen oder was