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Pairs von Burgund z. B. waren diejenigen, deren unmittel-barer Lehnsherr der Herzog von Burgund war u. s. f. Ausdiesen Pairs nun waren die Gerichtshöfe zusammengesetzt, wo-von wir so eben gesprochen haben. Ihre Verpflichtung, denGerichtssitzungen beizuwohnen, * *) war eben so streng und hei,lig, als die', dem Lehnsherrn in den Krieg zu folgen; undwirklich waren beide Verpflichtungen nach den Sitten der da-maligen Zeiten, wie wir sogleich hören werden, sich ähnlicher,als man jetzt denken möchte. Wenn also sich Jemand übereinen Pair zu beschweren hatte, so daß er ihn vor Gericht for-dern wollte, so wandte er sich an den unmittelbaren Lehnsherrndesselben, der alsdann seine Pairs zusammcnberief, um über dieSache zu entscheiden. So ward Jeder nur von Menschen, dieseines Gleichen waren, gerichtet, welches in der Gesetzgebungdes Mittelalters als unabänderlicher Grundsatz galt. **)Bei diesen Gerichten ward nun zwar auch in Fällen, wo dasGesetz oder vielmehr der Gerichtsgebrauch ganz feststand, oderwo die Thatsache entweder notorisch, oder durch Urkunden,.Aussagen von mehreren Zeugen u. s. f. völlig erwiesen war.
lititzsntsz; ei iäso si vsssgllns litiZsns cum äowino S 8 tcomes vsl Lsro, serts Uares Luriss, <^u: llsbsiit sog-n08ssi?s äs csuss I'suä-äi, äobent 6886 Lomite« velDsronos." Uroinäs, setzt Do- 6 sn^s hinzu, jure ex-ploäitui' vii'vi'Uln clootissimoiuin 8 Sate»tis, Hui Usresa Ustrioiis k 3 snoioi 8 äsäusunt.
*) „ L'est uns stk'sirs äs sourtoisio st äs lo^guts st ila Point lä äs kuits ni äs remiss " sagt lle-k'on-
tsins8. Ein Pair, sagt derselbe ollsp. XXI. srt. 37. kannnicht sagen, er wolle nicht urtheilen, wenn nur vier, oderwenn nicht alle, oder die weisesten Richter gegenwärtigwären. Dieses wäre gerade so, als ob er sich in derSchlacht weigerte, seinem Herrn bcizustchcn, weil er nureinen Theil seiner Leute bei sich hätte.
**)Jn den Städten gab es hin und wieder anch bürgerlichePairs, welche in Streitigkeiten der Bürger entschieden.Gottfried von Bouillon setzte in Jerusalem zwei Gerichts-höfe, einen für die Barone und einen für die Bürger (!->bslits sollst st l« court äe 8 Loißv«) ein. «8818. äs äs-russl. ebsp. ?.