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1 (1835)
Entstehung
Seite
17
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Die Förmlichkeit, baß man, um Einen vorzuladen, sich ansein Haus begeben mußte, scheint unerläßlich gewesen zu seyn.In dem Läiet. kistens. 6 sx. g. führt nämlich Carl der Kahlean, daß sich aus den von den Normannen verwüsteten Graf-schaften viele leichtsinnige Menschen (guillsm leves Kamine»),deren Häuser zerstört worden, in die andern Grafschaften zu-rückgezogen hätten, und dort allerlei Unfug verübten, undglaubten dieses ungestraft thun zu können, indem sie keine Häu-ser hätten, wo sie nach den Gesetzen vorgeladen, und vor Ge-richt gefordert werden könnten. *) Um diesen Ausflüchten einEnde zu machen, bestimmt der König nach eingeholter Einwilli-gung seiner Getreuen, daß die Grafen ihre Boten (mis»»»)nach den Oertern schicken sollten, wo ehemals die Häuser dieserLeute gewesen waren, um sie dort vorzuladen. Wenn einVorgeladener an dem bestimmten Tag nicht erschien und keingültiges Hinderniß ihn abgehalten hatte,**) so mußte er einStrafgeld erlegen, welches maimina hieß. In dieselbe Strafeverfiel der Vorladende, wenn er ausblieb. Die gewöhnlicheVorladungsfrist war nach sieben Nächten. Erschien der Vorge-ladene nicht, so ward er nach nochmals sieben Nächten, undso ferner bis zum drittenmal aufgefordert, zu erscheinen. Kamer das drittem«! nicht, ***) so ward er das viertem«! nach

*) Lckiet. ?i»tens. loc. vit. ..gussi liventen ma-

lum kaoiunt, guis, siout fliount, non kakent unäesuatitism ksciencksln ackclnoantul-: et gois non Katzen!:ckomo», Hus 8 »eonnllnm le^ein msnniri et kanniri2>o88int, äieunt gnock lle msnnitione vel kannitione ie-glklls comprokari et legaliter suäiesri non po 88 unt."

**) k,ex. 8al. tit. I.8i eum »unni» non lletinnerit." Aus8unni8, welches Einige für unser Säumniß halten, ist dasFranzös. « 88 oine, exoine entstanden.

***) Die alten Deutschen zählten nach Nächten und nicht nachTagen, wie schon Cäsar und Tacitus bemerkt haben.

Nee clierum numerum ut no», »eck noetinm eom^u-tant. 8 ie con 8 titnunt, »ie concliennt. Nox lluoere cliemvicletur. " Vsvit. tl. moe. 6 erm. Indessen scheint mirdoch, daß sie beim Zählen der Nächte allezeit den folgen-den Tag mit dazu rechneten, so daß die erste Nacht erstals vollendet angesehen ward, wenn der darauf folgende